
Rosenheim, Berchtesgadener Land:
21,7 Gramm Amphetamin und 1,1 Gramm zerkleinerte Ecstasy-Tabletten fand der ZOLL im Rahmen einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle am vergangen Mittwoch am deutsch-österreichischen Grenzübergang auf der Bundesstraße B 21 in Fahrtrichtung Bad Reichenhall. Der deutsche Staatsangehörige führte außerdem zwei Einhandmesser, in der Fahrertür und im Handschuhfach, mit sich. Obwohl der Fahrer zunächst äußerte, er habe keine Betäubungsmittel oder bei der Einreise verbotenen Gegenstände im Fahrzeug, stellten die Zöllner der Reiseverkehrskontrolle Traunstein das Amphetamin und Ecstasy in einer Bauchtasche fest, die im Fußraum auf der Beifahrerseite lag. Außerdem fanden die Zöllner auch ein für den Drogenkonsum typisches Besteck mit zwei Löffeln, an welchen sich noch Amphetaminanhaftungen befanden. Der daraufhin freiwillig durchgeführte Drogentest fiel positiv aus.
Gegen den 44-Jährigen leitete der ZOLL ein Strafverfahren wegen vorschriftswidriger Einfuhr verbotener Gegenstände und Besitz von Betäubungsmitteln ein. Die Bearbeitung des Strafverfahrens hat nun das Zollfahndungsamt München übernommen. Die Klärung weiterer Maßnahmen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss erfolgt durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall.
Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Rückfragen an: |
Hauptzollamt Rosenheim |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Sichergestellte Bauchtausche und typisches Drogenbesteck mit Amphetaminanhaftungen (Quelle: Presse Hauptzollamt Rosenheim) |
| Textquelle: | Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6193515 |
Häufige Fragen
Was wurde bei der Kontrolle am Grenzübergang gefunden?
Der ZOLL fand 21,7 Gramm Amphetamin und 1,1 Gramm zerkleinerte Ecstasy-Tabletten im Fahrzeug.
Wo fand die Kontrolle statt?
Die Kontrolle erfolgte am deutsch-österreichischen Grenzübergang auf der Bundesstraße B 21 in Fahrtrichtung Bad Reichenhall.
Wie reagierte der Fahrer auf die Kontrolle?
Der Fahrer gab zunächst an, keine Betäubungsmittel oder verbotene Gegenstände im Fahrzeug zu haben.
Was wurde zusätzlich zu den Drogen im Fahrzeug gefunden?
Im Fahrzeug wurden auch zwei Einhandmesser und ein Besteck mit Amphetaminanhaftungen gefunden.
Wie wurde der Drogentest durchgeführt?
Der Drogentest wurde freiwillig durchgeführt und fiel positiv aus.
Gegen wen wurde ein Strafverfahren eingeleitet?
Ein Strafverfahren wurde gegen den 44-jährigen Fahrer wegen der Einfuhr verbotener Gegenstände und Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Welche Behörde bearbeitet das Strafverfahren?
Das Zollfahndungsamt München hat die Bearbeitung des Strafverfahrens übernommen.
Wer klärt die Maßnahmen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss?
Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall ist für die Klärung weiterer Maßnahmen zuständig.
Wie kann man Rückfragen an das Hauptzollamt stellen?
Rückfragen können telefonisch unter 08031-3006-7100 oder per E-Mail an Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de gestellt werden.
Wo kann man weitere Informationen zum ZOLL finden?
Weitere Informationen sind auf der Website www.zoll.de verfügbar.
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