
Osnabrück:
In der Nacht zu Freitag kam es gegen 0.30 Uhr im Stadtgebiet Osnabrück zu einer umfangreichen polizeilichen Verfolgungsfahrt, die mit der Festnahme zweier Tatverdächtiger endete.
Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte eine Streifenbesatzung auf dem Haster Weg einen entgegenkommenden weißen Transporter im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Als das Fahrzeug wenig später im Bereich der Bremer Straße kontrolliert werden sollte, missachtete der Fahrer die eindeutigen Anhaltezeichen der Polizei und setzte seine Fahrt unvermittelt fort. Statt anzuhalten, beschleunigte er und flüchtete.
Unmittelbar darauf nahm die Polizei die Verfolgung auf. Diese führte über die Bremer Straße weiter durch die Ortschaften Wissingen, Westerhausen und Oldendorf bis in den Bereich Bad Essen. Während der Flucht beging der Fahrer zahlreiche Verkehrsverstöße. Unter anderem wurden mehrere rote Ampeln überfahren. Innerhalb geschlossener Ortschaften stellten die eingesetzten Kräfte zeitweise Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h fest – dies trotz winterlicher Straßenverhältnisse. Zur Bewältigung der Einsatzlage waren mehrere Funkstreifenwagen in die Verfolgung eingebunden.
Im Bad Essener Ortsteil Essenerberg verließ der Transporter schließlich die öffentliche Straße und bog auf das Firmengelände einer Biogasanlage ein. Dort verlor der Fahrer offenbar die Kontrolle über das Fahrzeug, kollidierte mit einem Metallzaun und kam zum Stillstand. Anschließend setzte der 35-jährige Fahrer seine Flucht zu Fuß fort, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung von Polizeikräften gestellt und festgenommen werden.
Im Zuge der weiteren Maßnahmen wurde im Fahrzeug eine weitere männliche Person im Alter von 31 Jahren festgestellt. Bei der Durchsuchung des Transporters sowie des Fahrers fanden die Einsatzkräfte Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Sichergestellt wurden unter anderem rund 50 Gramm Kokain, etwa 20 Gramm Amphetamin, über 100 Ecstasy-Tabletten, circa 50 Gramm Haschisch sowie rund 300 Gramm Marihuana. Zudem wurde im Transporter ein Baseballschläger aufgefunden. Die aufgefundenen Betäubungsmittel sowie der Baseballschläger werden dem 35-jährigen Fahrer zugeordnet.
Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Waffe ermittelt. Darüber hinaus werden ihm unter anderem Steuerhinterziehung (unverzollte Zigaretten), Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen. Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft und stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Mann wurde eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Im Rahmen einer angeordneten Wohnungsdurchsuchung beim 35-Jährigen wurden zudem zwei sogenannte Grow-Zelte mit einem Dutzend Marihuana-Pflanzen sowie digitale Datenträger aufgefunden und beschlagnahmt. Hinsichtlich des Anbaus der Pflanzen wurde ein separates Ermittlungsverfahren eingeleitet, das durch die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wird.
Der 31-jährige Beifahrer führte bei seiner Durchsuchung eine geringe Menge Kokain mit sich. Weitere strafrechtlich relevante Feststellungen ergaben sich bei ihm nicht. Die Durchsuchung seiner Wohnung verlief ohne Ergebnis. Mangels Haftgründen wurde er am Freitagmittag aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden während der Verfolgungsfahrt keine unbeteiligten Verkehrsteilnehmenden gefährdet.
Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Rückfragen an: |
Polizeiinspektion Osnabrück |
Quellenangaben
| Bildquelle: | Fluchtwagen |
| Textquelle: | Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/6193830 |
Häufige Fragen
Was geschah während der Verfolgungsfahrt in Osnabrück?
In der Nacht zu Freitag versuchte die Polizei, einen weißen Transporter anzuhalten. Der Fahrer missachtete die Anhaltezeichen und flüchtete, was zu einer Verfolgungsfahrt durch mehrere Ortschaften führte.
Wie schnell fuhr der Fahrer während der Flucht?
Die Polizei stellte Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h fest, obwohl winterliche Straßenverhältnisse herrschten.
Welche Drogen wurden im Fahrzeug gefunden?
Im Transporter wurden rund 50 Gramm Kokain, etwa 20 Gramm Amphetamin, über 100 Ecstasy-Tabletten, circa 50 Gramm Haschisch und rund 300 Gramm Marihuana sichergestellt.
Wurde der Fahrer bereits vorbestraft?
Ja, der 35-jährige Fahrer ist bereits einschlägig vorbestraft und stand zum Zeitpunkt der Tat unter Bewährung.
Was passierte mit dem Beifahrer des Transporters?
Der 31-jährige Beifahrer hatte eine geringe Menge Kokain bei sich, wurde aber mangels Haftgründen am Freitagmittag aus dem Gewahrsam entlassen.
Wurde jemand während der Verfolgungsfahrt gefährdet?
Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden während der Verfolgungsfahrt keine unbeteiligten Verkehrsteilnehmenden gefährdet.
Warum wurde ein Untersuchungshaftbefehl gegen den Fahrer erlassen?
Der Fahrer wird wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und weiteren Delikten ermittelt.
Was fand die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Fahrers?
Bei der Durchsuchung wurden zwei Grow-Zelte mit einem Dutzend Marihuana-Pflanzen sowie digitale Datenträger beschlagnahmt.
Welche weiteren Vorwürfe gibt es gegen den Fahrer?
Ihm werden unter anderem Steuerhinterziehung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen.
Wer kann für Rückfragen kontaktiert werden?
Für Rückfragen steht die Polizeiinspektion Osnabrück, Jannis Gervelmeyer, unter der Telefonnummer 0541/327-2071 zur Verfügung.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
- FW Konstanz: Unklarer Stoffaustritt im Kulturzentrum - 21. Januar 2026
- FW-BN: Küchenbrand in Oberkassel - 21. Januar 2026
- (Konstanz) Nachtragsmeldung: Unklare Gefahrenlage – Messungen der Feuerwehr ergeben keine Hinweise auf Gefahrstoffe (21.01.2026) - 21. Januar 2026

