Frau zieht ohne Notsituation Notbremse im fahrenden Zug und beschädigt Fensterscheiben mit Nothammer

Frau zieht ohne Notsituation Notbremse im fahrenden Zug und beschädigt Fensterscheiben mit Nothammer

Hamburg:

Am 12.01.2026 gegen 02:15 Uhr soll nach derzeitigem Ermittlungsstand eine Frau (Alter: 30 Jahre) die Notbremse grundlos in einem fahrenden ICE (Strecke: Lüneburg – Hamburg-Harburg) gezogen und zwei Fenster mit einem Nothammer beschädigt haben.

Ein aufmerksamer Zeuge (Alter: 36 Jahre) beobachtete die Tathandlung und informierte umgehend die Zugbegleitung. Durch einen Zugbegleiter (Alter: 50 Jahre) wurde die Bundespolizei zum nächsten Halt des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg angefordert.

Alarmierte Bundespolizisten konnten nach Einfahrt des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg auf Gleis 1 die Tatverdächtige im Zug antreffen, festnehmen und zum Sachverhalt befragen. Die 30-jährige Frau wurde anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt.

Nach Befragung des Zeugen und des meldenden Zugbegleiters konnte die Weiterfahrt des Zuges zum Hamburger Hauptbahnhof mit angeordneter „Langsamfahrt“ fortgesetzt werden. Im Zug waren zwei Fensterscheiben nicht entglast, jedoch deutlich gesplittert. Der eingesetzte Nothammer wurde als Beweismittel durch die Bundespolizei aufgefunden und sichergestellt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde die Notbremse bei einer Geschwindigkeit von ca. 140 km/h betätigt. Durch die Notbremsung wurden keine Bahnreisenden verletzt.

In der Wache konnte die Tatverdächtige keine Notsituation für ihre Handlung benennen. Sie gab an, dass sie aus dem Zug dringend aussteigen musste, da sie nach Büchen und nicht nach Hamburg reisen wollte.

Nach einer durchgeführten Identitätsfeststellung musste die nicht alkoholisierte und nicht unter Drogeneinfluss stehende Beschuldigte nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden. Sie war gegenüber den eingesetzten Bundespolizisten zeitlich und örtlich orientiert.

Zur genauen Schadenshöhe sowie den genauen Verspätungszeiten kann die Bundespolizei keine Angaben machen.

Gegen die Frau wurden Strafverfahren u.a. wegen des Straftatverdachts „Sachbeschädigung“ sowie „Missbrauch von Notrufen“ eingeleitet. Die weiteren werden durch den Ermittlungsdienst der geführt.

WL

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Quellenangaben

Textquelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/6195130

Häufige Fragen

Gab es Verletzte durch die Notbremsung?

Nein, durch die Notbremsung wurden keine Bahnreisenden verletzt.

Warum zog die Frau die Notbremse?

Die Frau gab an, dass sie dringend aus dem Zug aussteigen musste, da sie nicht nach Hamburg, sondern nach Büchen reisen wollte.

Wie schnell war der Zug, als die Notbremse betätigt wurde?

Die Notbremse wurde bei einer Geschwindigkeit von etwa 140 km/h betätigt.

Was geschah mit der Frau nach ihrer Festnahme?

Sie wurde dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt und nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen.

Wurde die Frau unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen festgestellt?

Nein, die Frau war nicht alkoholisierte und nicht unter Drogeneinfluss.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Frau zu erwarten?

Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Missbrauch von Notrufen eingeleitet.

Wie wurde die Bundespolizei über den Vorfall informiert?

Ein aufmerksamer Zeuge informierte umgehend die Zugbegleitung, die dann die Polizei alarmierte.

Was geschah mit dem Nothammer?

Der Nothammer wurde als Beweismittel von der Bundespolizei sichergestellt.

Wer führt die weiteren Ermittlungen in diesem Fall?

Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

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