
Osnabrück:
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Erstellen und Verbreiten von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern eindämmen. „Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen. Es muss einfacher werden, sich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu wehren“, sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ, Mittwochsausgabe). „Und wir müssen auch das Strafrecht noch einmal nachschärfen: Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren. An beidem arbeiten wir.“
Hubig zeigte sich bestürzt über den sogenannten „Bikini-jetzt“-Trend: „Ich finde es fürchterlich, wenn mit KI-Tools wie Grok massenhaft anzügliche Bilder von Frauen erzeugt werden – etwa indem ihnen ohne jede Einwilligung aufreizende Bikinis angezogen werden. Persönlichkeitsrechte werden dabei systematisch verletzt, Frauen zu Objekten herabgesetzt“, sagte die Justizministerin der „NOZ“. „Das ist eine beunruhigende Entwicklung und es sagt viel über unsere Zeit aus, dass solche Tools angeboten und eben auch sehr bereitwillig genutzt werden. Besonders verwerflich ist die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.“
Zwar könnten Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen schon mit hohen Strafen geahndet werden. KI-generierte Bilder könnten den Straftatbestand der Kinderpornografie erfüllen. Auch gegen die Verbreitung von KI-manipulierten Bildern von Erwachsenen könne man schon heute rechtlich vorgehen, erläuterte Hubig. Aber das reiche nicht. „Wir erstellen derzeit den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Wir wollen angemessene Strafen für Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Es geht uns vor allem um sexualisierte Deepfakes und um Manipulationen, die Betroffene verächtlich machen und herabwürdigen“, kündigte die Ministerin an.
Als weiteren Aspekt nannte sie die bessere Durchsetzbarkeit eigener Rechte. „Betroffene müssen erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt werden. Wir arbeiten hier auch an besseren nationalen Regelungen. Das kann auch darauf hinauslaufen, dass Accounts, über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden, von den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssen.“
Klagen, etwa von X-Eigentümer Elon Musk, die Meinungsfreiheit werden beschränkt, wies Hubig in der „NOZ“ zurück: „Mit Zensur hat das nichts zu tun. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, vom Grundgesetz und vom europäischen Recht geschützt. Sie hat ihre Grenze dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenn das der Fall ist, muss man sich dagegen wehren können.“ Den Weg von Indonesien und Malaysia, die Software zu stoppen, will Hubig aber nicht gehen. „Es geht nicht darum, Tools zu verbieten und Plattformen abzuschalten. Es geht auch nicht um eine Kontrolle von Meinungen, sondern darum, Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und zu schützen.“ Zudem liege die Regulierung der Plattformen insgesamt weitgehend in den Händen der EU. „Wir unterstützen sehr, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Überprüfung von X und Grok eingeleitet hat“, so die Ministerin.
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| Newsroom: | ![]() |
| Pressekontakt: | Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion Telefon: +49(0)541/310 207 |
Quellenangaben
| Textquelle: | Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/58964/6195853 |
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig möchte das Erstellen und Verbreiten von KI-generierten sexualisierten Bildern eindämmen und das Strafrecht entsprechend nachschärfen. Sie plant, die Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten zu verbessern, damit Betroffene schneller gegen die Verbreitung von unerwünschten Bildern vorgehen können. Der 'Bikini-jetzt'-Trend bezieht sich auf die massenhafte Erstellung anstößiger Bilder von Frauen durch KI-Tools, die ohne deren Einwilligung erstellt werden. Bereits jetzt können Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen mit hohen Strafen geahndet werden, auch wenn sie KI-generiert sind. Das Gesetz soll angemessene Strafen für sexualisierte Deepfakes und andere Bildmanipulationen festlegen, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Plattformen könnten gezwungen werden, Accounts, die häufig schwere Rechtsverletzungen begehen, zeitweise zu sperren. Hubig betont, dass die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt wird, sondern dass es um den Schutz von Persönlichkeitsrechten geht. Sie lehnt ein Verbot von KI-Tools ab und möchte stattdessen den Schutz von Persönlichkeitsrechten durchsetzen. Die Regulierung der Plattformen liegt größtenteils in den Händen der EU, die auch eine Überprüfung von Plattformen wie X und Grok unterstützt. Hubig kritisiert die Nutzung solcher Tools, da sie die Menschenwürde verletzen und Frauen zu Objekten herabsetzen.Häufige Fragen
Was plant die Bundesjustizministerin gegen KI-generierte Bilder?
Wie möchte die Ministerin die Rechte von Betroffenen stärken?
Was ist der 'Bikini-jetzt'-Trend?
Welche Strafen sind bereits für kinderpornografische Darstellungen vorgesehen?
Was sind die Ziele des geplanten digitalen Gewaltschutzgesetzes?
Wie sollen Plattformen mit wiederholten Rechtsverletzungen umgehen?
Was sagt die Ministerin zur Meinungsfreiheit in diesem Kontext?
Wie steht die Ministerin zu einem Verbot von KI-Tools?
Was ist die Rolle der EU in der Regulierung von Plattformen?
Wie äußert sich die Ministerin zur Nutzung von KI-Tools?
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