(Singen, Lkr. Konstanz) Balkonbrand – Polizei ermittelt Böllerwerfer und weist auf die rechtlichen Konsequenzen hin (15.01.2026)

(Singen, Lkr. Konstanz) Balkonbrand – Polizei ermittelt Böllerwerfer und weist auf die rechtlichen Konsequenzen hin (15.01.2026)

Singen:

Am Neujahrsabend ist es in der Richard-Wagner-Straße nach einem Böllerwurf zu einem Balkonbrand gekommen (wir berichteten: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6189106).

Im Rahmen der Ermittlungen kamen des Polizeireviers Singen zwei 13-Jährigen auf die Schliche, die an dem Abend zusammen böllerten. Dabei warf einer der beiden einen Feuerwerkskörper auf den Balkon einer Wohnung des Mehrfamilienhauses, woraufhin dortiges „Inventar“ fing. Anschließend rannten beide Jungs davon. Der durch den Brand entstandene Schaden dürfte im Bereich von rund 30.000 Euro liegen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut auf die Gefahren bei unvorsichtigem oder unsachgemäßem Gebrauch von Böllern hin. Neben erheblichen Gesundheitsgefahren und dem strafrechtlichen Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung drohen auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wenn durch Böller Fremdschäden verursacht werden. Diese Schadensersatzforderungen können auch gegen den oder die Erziehungsberechtigten des Kindes geltend gemacht werden, da Eltern oder Erziehungsberechtigte für das Verhalten ihrer minderjährigen haften.

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Kontakt

Newsroom: Polizeipräsidium Konstanz
Rückfragen an:

Katrin Rosenthal

Pressestelle
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de

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Weitere Informationen

Quellenangaben

Textquelle: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6200108

Häufige Fragen

Wie hoch ist der entstandene Schaden durch den Balkonbrand?

Der durch den Brand entstandene Schaden wird auf etwa 30.000 Euro geschätzt.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Böllerwerfern?

Den Böllerwerfern drohen strafrechtliche Vorwürfe wegen fahrlässiger Brandstiftung sowie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.

Haften Eltern für die Taten ihrer Kinder?

Ja, Eltern oder Erziehungsberechtigte können für die Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, haftbar gemacht werden.

Was weist die Polizei in diesem Zusammenhang hervor?

Die Polizei weist auf die Gefahren des unsachgemäßen Gebrauchs von Böllern hin, insbesondere auf Gesundheitsrisiken und rechtliche Folgen.

Wie kann ich die Polizei bei Fragen kontaktieren?

Für Rückfragen können Sie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz unter der Telefonnummer 07531 995-3355 erreichen.

Welche Gefahren sind mit dem Gebrauch von Böllern verbunden?

Der unsachgemäße Gebrauch von Böllern kann zu schweren Verletzungen und Bränden führen.

Was passiert, wenn durch Böller Fremdschäden entstehen?

In solchen Fällen können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegen die Verursacher und deren Eltern geltend gemacht werden.

Gibt es spezielle Vorschriften für den Umgang mit Feuerwerkskörpern?

Ja, es gibt gesetzliche Regelungen, die den Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern regeln, insbesondere für Minderjährige.

Wo kann ich weitere Informationen zu diesem Vorfall finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Polizeipräsidiums Konstanz oder über die Pressemitteilungen.

Presseportal Blaulicht