
Singen:
Am Neujahrsabend ist es in der Richard-Wagner-Straße nach einem Böllerwurf zu einem Balkonbrand gekommen (wir berichteten: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6189106).
Im Rahmen der Ermittlungen kamen Beamte des Polizeireviers Singen zwei 13-Jährigen auf die Schliche, die an dem Abend zusammen böllerten. Dabei warf einer der beiden einen Feuerwerkskörper auf den Balkon einer Wohnung des Mehrfamilienhauses, woraufhin dortiges „Inventar“ Feuer fing. Anschließend rannten beide Jungs davon. Der durch den Brand entstandene Schaden dürfte im Bereich von rund 30.000 Euro liegen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut auf die Gefahren bei unvorsichtigem oder unsachgemäßem Gebrauch von Böllern hin. Neben erheblichen Gesundheitsgefahren und dem strafrechtlichen Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung drohen auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wenn durch Böller Fremdschäden verursacht werden. Diese Schadensersatzforderungen können auch gegen den oder die Erziehungsberechtigten des Kindes geltend gemacht werden, da Eltern oder Erziehungsberechtigte für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder haften.
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Quellenangaben
| Textquelle: | Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6200108 |
Am Neujahrsabend kam es in der Richard-Wagner-Straße zu einem Balkonbrand, verursacht durch einen Böllerwurf von zwei 13-Jährigen. Der durch den Brand entstandene Schaden wird auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Den Böllerwerfern drohen strafrechtliche Vorwürfe wegen fahrlässiger Brandstiftung sowie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Ja, Eltern oder Erziehungsberechtigte können für die Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, haftbar gemacht werden. Die Polizei weist auf die Gefahren des unsachgemäßen Gebrauchs von Böllern hin, insbesondere auf Gesundheitsrisiken und rechtliche Folgen. Für Rückfragen können Sie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz unter der Telefonnummer 07531 995-3355 erreichen. Der unsachgemäße Gebrauch von Böllern kann zu schweren Verletzungen und Bränden führen. In solchen Fällen können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegen die Verursacher und deren Eltern geltend gemacht werden. Ja, es gibt gesetzliche Regelungen, die den Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern regeln, insbesondere für Minderjährige. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Polizeipräsidiums Konstanz oder über die Pressemitteilungen.Häufige Fragen
Was ist in Singen am Neujahrsabend passiert?
Wie hoch ist der entstandene Schaden durch den Balkonbrand?
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Böllerwerfern?
Haften Eltern für die Taten ihrer Kinder?
Was weist die Polizei in diesem Zusammenhang hervor?
Wie kann ich die Polizei bei Fragen kontaktieren?
Welche Gefahren sind mit dem Gebrauch von Böllern verbunden?
Was passiert, wenn durch Böller Fremdschäden entstehen?
Gibt es spezielle Vorschriften für den Umgang mit Feuerwerkskörpern?
Wo kann ich weitere Informationen zu diesem Vorfall finden?
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