
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Das Oberlandesgericht Thüringen hatte die Angeklagten unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen beziehungsweise einen von ihnen zu einer Jugendstrafe verurteilt. Der Generalbundesanwalt hatte dagegen Revision eingelegt, um die Kampfsportgruppe nicht als kriminelle, sondern als terroristische Vereinigung einzustufen. Der Bundesgerichtshof schloss sich seiner Argumentation jedoch nicht an.
Nach Angaben des Oberlandesgerichts hatten drei der Angeklagten im Jahr 2019 eine „rechtsextremistische, auf Eisenach bezogene Kampfsportgruppe“ gegründet. Die Gruppe bestand aus zehn bis 15 Mitgliedern und „bezweckte körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt zum Nachteil von dem `feindlichen` Spektrum zugerechneten Personen, etwa Polizeibeamten sowie politischen Gegnern, und dem `asozialen Milieu` zugeordneten Menschen“, so das Gericht.
Die Ausübung von Kampfsport soll demnach zur Vorbereitung für reale Kampfsituationen gedient haben. Im Zusammenhang mit der Gruppierung begingen die Angeklagten einzeln oder mit anderen „eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere – teils gefährliche – Körperverletzungen“, stellte das Thüringer Oberlandesgericht fest. Bei zwei Angeklagten seien mehrere Waffen oder Waffenteile sichergestellt worden, hieß es.
Die Überprüfung des Urteils durch den dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Allerdings haben die Rechtsmittel des Generalbundesanwalts teilweise Erfolg: Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendeliktes sei nicht auszuschließen, hieß es. Zudem sei bei einem anderen Angeklagten ein zu geringer Rahmen für die bemessene Jugendstrafe herangezogen worden. Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich nun in Bezug auf einen der Angeklagten nochmals mit dem Schuldspruch zu befassen und hinsichtlich zweier weiterer Angeklagter allein die Strafen neu bemessen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich allgemeine Bezeichnungen wie "Angeklagten", "Generalbundesanwalt" und "Bundesgerichtshof" erwähnt.
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Wie lässt sich der Inhalt des Artikels in einem Satz zusammenfassen?
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" wegen ihrer Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung bestätigt, jedoch die Strafhöhe bei zwei Angeklagten zur Überprüfung an ein anderes Oberlandesgericht verwiesen.
Was war der Anlass oder Auslöser für das berichtete Ereignis?
Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist die Gründung der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" im Jahr 2019, die gezielte körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt gegen als "feindlich" wahrgenommene Personen und Gruppen plante. Dies führte zu einer Reihe von Straftaten, insbesondere gefährlichen Körperverletzungen, und mündete in die Verurteilungen der Angeklagten wegen ihrer Mitgliedschaft in dieser kriminellen Vereinigung.
Wie wurde auf das Ereignis durch Politik oder Öffentlichkeit reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilungen von vier Angeklagten der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" weitgehend bestätigte, jedoch die Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung abgelehnt hat. Die Öffentlichkeit und Medien scheinen auf die bestätigten Verurteilungen aufmerksam zu reagieren, während die Diskussion um die Einstufung der Gruppe als kriminell oder terroristisch weiterhin besteht.
Welche Folgen oder Konsequenzen werden im Beitrag thematisiert?
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Verurteilungen der Angeklagten, mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafen, Jugendstrafe, keine Einstufung als terroristische Vereinigung, Anklagen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Überprüfung des Urteils ohne Rechtsfehler, mögliche Strafbarkeit wegen schwererer Waffendelikte, zu geringer Rahmen für die Jugendstrafe, erneute Befassung des Thüringer Oberlandesgerichts mit Schuldspruch und Strafen.
Liegt zu dem Thema bereits eine Reaktion oder Stellungnahme vor?
Im Artikel wird die Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zitiert, der die Verurteilungen von vier Angeklagten wegen der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" weitgehend bestätigt hat, jedoch die Argumentation des Generalbundesanwalts zur Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung nicht teilt. Der Artikel hebt hervor, dass keine Rechtsfehler im Urteil gefunden wurden, jedoch einige rechtliche Aspekte, wie die Strafbarkeit eines Angeklagten und die Bemessung der Jugendstrafe, neu geprüft werden müssen.
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