Hagen a.T.W.: E-Scooter-Fahrerin bei Unfall schwer verletzt.

Hagen a.T.W.: E-Scooter-Fahrerin bei Unfall schwer verletzt.

Osnabrück:

Nach ersten Erkenntnissen befuhr die Fahrerin eines E-Scooters gegen 18:30 Uhr die Hüttenstraße in Fahrtrichtung Ortszentrum. In Höhe der Ausfahrt eines dortigen Verbrauchermarktes kam es zum Zusammenstoß mit einem aus dem Parkplatz ausfahrenden Pkw der Marke Tesla.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nutzte die E-Scooter-Fahrerin die falsche Fahrbahnseite und befuhr verbotswidrig den Gehweg. Im Bereich der Grundstücksausfahrt kam es daraufhin zur Kollision mit dem Pkw.

Die E-Scooter-Fahrerin erlitt schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

An dem Pkw sowie am E-Scooter entstand leichter Sachschaden.

Die Polizei hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen

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Kontakt

Newsroom: Polizeiinspektion Osnabrück
Rückfragen an:


Michael Außendorf
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

Quellenangaben

Textquelle: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/6215971

Häufige Fragen

Was ist die Ursache des Unfalls?

Die E-Scooter-Fahrerin befuhr die falsche Fahrbahnseite und den Gehweg, was zur Kollision mit einem ausfahrenden Pkw führte.

Welche Art von Fahrzeug war an dem Unfall beteiligt?

Ein Pkw der Marke Tesla war an dem Unfall beteiligt.

Wie schwer sind die Verletzungen der E-Scooter-Fahrerin?

Die E-Scooter-Fahrerin erlitt schwere Verletzungen.

Wie wurde die verletzte Fahrerin versorgt?

Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

Gab es Sachschäden an den Fahrzeugen?

Ja, sowohl am Pkw als auch am E-Scooter entstand leichter Sachschaden.

Wer ermittelt den Unfall?

Die Polizeiinspektion Osnabrück hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen.

Wie kann ich die Polizeiinspektion Osnabrück kontaktieren?

Sie können die Polizeiinspektion Osnabrück unter der Telefonnummer 0541/327-2072 oder per E-Mail an pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de kontaktieren.

Was ist die rechtliche Situation für E-Scooter-Fahrer auf Gehwegen?

E-Scooter-Fahrer dürfen Gehwege in der Regel nicht befahren, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.

Wo kann ich weitere Informationen zu diesem Vorfall finden?

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Polizeiinspektion Osnabrück verfügbar.

Presseportal Blaulicht