
Berlin/München:
– Verwaltungsgericht München gibt Anwohnenden im Eilverfahren Recht: Aufhebung von Tempo 30 auf Landshuter Allee außer Kraft
– Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet Land Berlin, Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße zurückzunehmen
– DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Tempo 30 sorgt für bessere Luft und sichere Straßen – das müssen auch Münchens Oberbürgermeister und die Berliner Verkehrssenatorin akzeptieren“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Erfolge gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende in deutschen Großstädten erzielt: Im Eilverfahren von Anwohnenden mit Unterstützung der DUH hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 am Mittleren Ring auf der Landshuter Allee gestoppt. Die Maßnahme ist Bestandteil des geltenden Luftreinhalteplans und darf nicht ohne dessen Änderung außer Kraft gesetzt werden. Der Beschluss hat sofortige Wirkung. Oberbürgermeister Reiter ist aufgefordert worden, binnen 48 Stunden mitzuteilen, dass er die Entscheidung unverzüglich umsetzt. Auch auf der Saarstraße im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg muss die Einschränkung von Tempo 30 laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgenommen werden. Hier sind vor allem Gründe der Verkehrssicherheit ausschlaggebend.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Verwaltungsgericht München stellt klar: Luftreinhaltepläne sind kein politisches Wunschkonzert und können nicht einfach per Verkehrsanordnung umgekrempelt werden. Und das Berliner Verwaltungsgericht unterstreicht, dass auch die Verkehrssicherheit bei der Abwägung über Tempo 30 zu berücksichtigen ist. Oberbürgermeister Dieter Reiter ist mit seinem Wahlkampfmanöver, Tempo 30 in einer Hauruck-Aktion abzuschaffen, gescheitert und sollte nicht gleich den nächsten Fehler begehen und die sofortige Wirkung des Gerichtsbeschlusses negieren, sonst werden wir erneut rechtlich gegen ihn vorgehen und die Vollstreckung beantragen. Er sollte sich zudem von nun an auf die Einhaltung der neuen, deutlich strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid konzentrieren. Dafür braucht es mehr und nicht weniger Tempo 30 in der Stadt. Das gilt auch für die Berliner Verkehrssenatorin Frau Bonde.“
In München hatte die DUH im Eilverfahren zusammen mit zwei betroffenen Anwohnern zudem darauf hingewiesen, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung ist und zugleich vor krankmachendem Verkehrslärm schützt. Zentral an der Entscheidung ist zudem ein grundsätzlicher Punkt: Über Änderungen an Maßnahmen des Luftreinhalteplans entscheidet allein der Stadtrat. Eine Weisung des Oberbürgermeisters reicht dafür nicht aus.
In Berlin war die Anordnung von Tempo 30 in der Saarstraße bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans im September 2025 gestrichen worden. Lediglich nachts sollte Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes noch gelten. Dagegen hatte ein Anwohner mit Unterstützung der DUH Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Diesem stimmte das Gericht zu, weil es den Erfolg des Anwohners im Hauptverfahren für wahrscheinlich hält.
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Kontakt
| Newsroom: | ![]() |
| Pressekontakt: | Jürgen Resch Bundesgeschäftsführer 0171 3649170 resch@duh.de DUH-Newsroom: www.duh.de |
Quellenangaben
| Textquelle: | Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell |
| Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/22521/6217974 |
Das Verwaltungsgericht München hat die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee gestoppt und die sofortige Umsetzung der Entscheidung angeordnet. Tempo 30 trägt zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung bei und verbessert die Luftqualität in städtischen Gebieten. Die DUH hat die Anwohner unterstützt und rechtliche Schritte eingeleitet, um die Aufhebung von Tempo 30 zu stoppen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet zur Rücknahme der Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße, was die Verkehrssicherheit erhöht. Oberbürgermeister Reiter wurde aufgefordert, binnen 48 Stunden die Entscheidung des Gerichts umzusetzen. Wenn die Entscheidung nicht umgesetzt wird, könnte die DUH erneut rechtliche Schritte einleiten und die Vollstreckung beantragen. Die DUH betont, dass Luftreinhaltepläne nicht willkürlich geändert werden können und dass der Stadtrat darüber entscheidet. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Tempo 30 als Standardmaßnahme zur Verbesserung der Luftqualität und Verkehrssicherheit in Berlin beibehalten wird. Die Anordnung wurde bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans im September 2025 gestrichen. Laut der DUH sind strengere Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid erforderlich, wofür mehr Tempo 30 in den Städten nötig ist.Häufige Fragen
Was hat das Verwaltungsgericht München entschieden?
Warum ist Tempo 30 wichtig für die Luftqualität?
Welche Rolle spielt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in diesem Fall?
Was bedeutet die Entscheidung für die Verkehrssicherheit in Berlin?
Wie schnell muss der Oberbürgermeister von München handeln?
Was sind die Konsequenzen, wenn die Entscheidung ignoriert wird?
Was sagt die DUH über die Luftreinhaltepläne?
Wie wird die Entscheidung in Berlin die zukünftige Verkehrspolitik beeinflussen?
Wann wurde die Anordnung von Tempo 30 in der Saarstraße ursprünglich gestrichen?
Welche weiteren Maßnahmen sind notwendig, um die Luftqualität zu verbessern?
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