Gesetz zur Bekämpfung von Vermögensverschleierung kommt voran

: Die - hat sich auf weitere Schritte im Kampf gegen Geldwäsche verständigt. “Für die Ermittlung in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände sollen neue Ermittlungsbefugnisse geschaffen werden”, heißt es in dem Referentenentwurf des sogenannten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG), über den die “Welt” berichtet.

Die Klärung der Herkunft verdächtiger Vermögensgegenstände soll künftig möglich sein, auch wenn noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde. Zuständig wird dafür das sogenannte “Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung” beim neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität sein. Gebe es einen Verdacht auf Geldwäsche, könne vom Eigentümer Auskunft über die Herkunft der Mittel verlangt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine Pflicht zur Mitwirkung soll es aber nicht geben. Auch eine direkte Einziehung von verdächtigen Vermögensgegenständen ist nicht vorgesehen.

Im Bundesfinanzministerium zeigte man sich dennoch mit dem gefundenen innerhalb der Regierungskoalition. Mit dem neuen Gesetz werde “das aktuelle Reformvorhaben zur Neuausrichtung der Geldwäschebekämpfung weiter vorangetrieben”, hieß es in Ministeriumskreisen.

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