Heizung, Dämmung & Co. – so wird gefördert

Berlin:

“458” – wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Lösung ersetzen möchte, für den kann diese Zahl bares Geld bedeuten. Sie steht für das KfW-Programm “Heizungsförderung für Privatpersonen”, mit dem der Staat den Heizungstausch unterstützt. Seit dem 27. Februar 2024 sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die ein bestehendes, selbst bewohntes Einfamilienhaus in Deutschland besitzen. Die LBS hat die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.

Hausbesitzern bietet der Heizungstausch – und gegebenenfalls weitere energetische Maßnahmen – einen Ausweg aus der Preisspirale von steigenden Energiekosten und CO2-Steuern. Zusätzlich profitieren sie von einem besseren Wohnklima und der Wertsteigerung ihrer Immobilie.

Was wird gefördert?

Den Zuschuss der KfW gibt es für den Einbau von Heizanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer betrieben werden. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen, aber auch solarthermische Anlagen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen.

Ebenfalls gefördert werden der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten sowie die akustische Fachplanung.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Komponenten können hinzukommen: Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige und sehr emissionsintensive alte Heizung austauschen. Ab 2029 wird dieser Bonus stufenweise sinken.

Menschen, die im Eigentum wohnen, können außerdem einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschritten hat. Weitere 5 Prozent Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen.

Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen, das heißt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, ist der Fördersatz auf diesen Wert gedeckelt.

Welche Summe wird gefördert?

Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30.000 Euro begrenzt. Maximal kann somit ein Zuschuss von 21.000 Euro zusammenkommen. Für emissionsarme Biomasseheizungen gilt eine Sonderregelung: Hier wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.

Für welche Gebäude kann der Antrag gestellt werden?

Der Heizungstausch ist förderfähig, wenn es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zunächst sind Privateigentümer antragsberechtigt, die ihr Einfamilienhaus selbst nutzen.

Voraussichtlich ab Mai sollen auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum geplant sind, an der Reihe sein. Von August an können Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, ebenfalls einen Antrag stellen.

Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?

Folgende sechs Schritte führen zur Förderung:

1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen oder Energieeffizienzexperten erstellen lassen

2. Lieferungsvertrag oder Leitungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen*

3. Im Kundenportal “Meine KfW” registrieren und Zuschuss beantragen

4. Nach Erhalt der Zusage Vorhaben durchführen

5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Fachunternehmen oder Energieeffizienzexperten erstellen lassen

6. Nachweise online einreichen und Auszahlung beantragen

Welche anderen Förderungen gibt es für Effizienzmaßnahmen?

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für einzelne Effizienzmaßnahmen können weitere Zuschüsse beantragt werden, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung.

Der Fördersatz beträgt hier bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Maximal werden Investitionskosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert (30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan).

Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit – zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Wie ein Bausparvertrag bei der energetischen Sanierung hilft

Auch die Landesbausparkassen unterstützen die energetische Sanierung. “Bei uns gibt es zinsvergünstigte Kredite, die speziell auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten sind”, erklärt Christian Schröder von der LBS. “Zudem können wir Darlehen bis 50.000 Euro für Renovierung und Sanierung mit Abschluss eines neuen Bausparvertrags auch ohne Absicherung im Grundbuch vorfinanzieren. Das geht schnell, ist unbürokratisch und somit günstiger.”

*(Übergangsregelung: Falls der Heizungstausch in die Zeit zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 fällt, kann der Antrag auf einen KfW-Zuschuss bis spätestens 30. November 2024 nachgereicht werden)

Kontakt

Newsroom:
Pressekontakt: LBS Landesbausparkassen
Verena Quast
Telefon: +49 (0)6131-13-4052
Fax: +49 (0)6131-13-434052
E-Mail: verena.quast@lbs-sued.de

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