Immobilienpreise im ersten Quartal weiter zurückgegangen

Wiesbaden: Die Immobilienpreise sind in Deutschland weiter zurückgegangen. Der Häuserpreisindex sank im ersten Quartal um durchschnittlich 6,8 gegenüber dem Vorjahresquartal, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Das war der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Im Vergleich zum vierten Quartal 2022 waren Wohnimmobilien im ersten Quartal 2023 durchschnittlich 3,1 Prozent günstiger. Ausschlaggebend für den Rückgang der Kaufpreise dürfte weiterhin eine gesunkene Nachfrage infolge gestiegener Finanzierungskosten und der anhaltend hohen sein, so Destatis. Sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen waren deutliche Preisrückgänge zu verzeichnen, wobei die Preise für Wohnimmobilien in den Städten stärker zurückgingen als in den ländlichen Regionen.

Die größten Preisrückgänge im Vergleich zum Vorjahresquartal waren in den Top-7-Metropolen (, , München, Köln, Frankfurt am Main, und Düsseldorf) zu beobachten: Hier gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 10,4 Prozent zurück, für Wohnungen musste 6,4 Prozent weniger gezahlt werden. In den kreisfreien Großstädten waren Ein- und Zweifamilienhäuser mit -9,7 Prozent und Eigentumswohnungen mit -5,7 Prozent ebenfalls deutlich günstiger als im Vorjahresquartal. Aber auch in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren die Preisrückgänge deutlich: Ein- und Zweifamilienhäuser waren 7,8 Prozent günstiger als im ersten Quartal 2022, Eigentumswohnungen kosteten 5,3 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde die Veränderungsrate des vierten Quartals 2022 zum Vorjahresquartal für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,2 Prozentpunkte nach oben revidiert (vorläufiger Wert: -3,6 Prozent zum Vorjahresquartal, revidierter Wert: -3,4 Prozent).

Die Veränderungsrate des vierten Quartals 2022 gegenüber dem dritten Quartal 2022 wurde um 0,1 Prozentpunkte nach oben korrigiert (vorläufiger Wert: -5,0 Prozent, revidierter Wert: -4,9 Prozent). Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen zu berücksichtigen, so das Bundesamt.

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