Der Käse, der sich nicht Käse nennen darf

Nicht jeder Käse darf sich auch Käse nennen, zumindest nicht, wenn es nach den Vorstellungen des Europäischen Gerichtshofs geht. Am Mittwoch hat der EuGH in Luxemburg entschieden, dass vegane Produkte sich nicht „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ nennen dürfen. Die Richter berufen sich dabei auf das europäische Recht, wonach Begriffe wie Butter, Rahm, Sahne, Joghurt oder Käse sich immer auf die Milch beziehen müssen, die aber in veganen Lebensmitteln bekanntlich fehlt.

Eine Klage aus der Eifel

Der Hintergrund für den Streit um den veganen Käse ist eine Klage gegen die Firma „Tofutown“ aus der Eifel. Das hat sich auf rein vegane und vegetarische Produkte spezialisiert und vertreibt unter anderem auch einen sogenannten „Veggie-Cheese“, also einen veganen Käse. Der Kläger ist ein deutscher Verein, der sich für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs engagiert und dieser Verein sieht in der von „Tofutown“ einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Das sagen die Anwälte

Die Rechtsanwälte der Firma aus der Eifel argumentieren, dass das Unternehmen immer darauf hinweist, dass die Produkte pflanzlichen Ursprungs sind. Zudem hat sich das Verständnis der im Bezug auf die Bezeichnungen und Namen veganer Produkte in den letzten Jahren stark verändert. Den Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg reichten diese Argumente allerdings nicht. Es besteht die große Gefahr der Verwechslung, denn der Verbraucher kann anhand der Kennzeichnung nicht auf den ersten Blick unterscheiden, ob es sich um einen klassischen Käse aus Kuhmilch oder um einen Käse aus pflanzlichen Inhaltsstoffen handelt.

Der Hersteller fühlt sich benachteiligt

„Tofutown“ fühlt sich durch das des EuGH benachteiligt, denn es gibt noch viele andere Hersteller von veganen und vegetarischen Produkten, die auch weiterhin mit einem veganen Käse werben dürfen. Das Gericht ließ diesen Einwand jedoch nicht gelten, denn dabei handelt es sich um ganz andere Produkte, die auch anderen Regeln und Vorschriften unterliegen.

Würstchen dürfen Würstchen heißen

Für den Verbraucher ist das Urteil des EuGH nicht ganz schlüssig, denn schließlich dürfen vegane Würstchen auch weiter Würstchen genannt werden, obwohl darin kein Fleisch zu finden ist. Das Gleiche gilt für Leberwurst, die auch weiterhin als Leberwurst verkauft werden darf und nur den Zusatz „vegan“ tragen muss. Ähnlich wie der EuGH sieht es auch der Bundesernährungsminister Christian Schmidt, der ebenfalls der Ansicht ist, dass eine „vegane Currywurst“ die Verbraucher nicht in die Irre führt.

Bild: © Depositphotos.com / tycoon

Der Käse, der sich nicht Käse nennen darf

Ulrike Dietz
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