Berufungsverfahren über Einstufung der AfD als Verdachtsfall vertagt

Münster: Das des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz verzögert sich. Wann das Verfahren fortgesetzt werden soll, steht noch nicht fest.

Die AfD hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt, das 2022 geurteilt hatte, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Damit kann die mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Als Teilerfolg hatte die Partei damals verzeichnen können, dass die Parteigruppierung “Der Flügel” aus Sicht des Verwaltungsgerichts noch nicht als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft werden durfte.

Im Berufungsverfahren stellte die AfD am Dienstag und Mittwoch zahlreiche zeitaufwändige Anträge, die mitunter für Sitzungsunterbrechungen sorgten. So stellte sie etwa einen Antrag auf Vertagung und einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, der als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen wurde. Die Partei hatte zudem angekündigt, mehrere hundert Beweisanträge stellen zu wollen. Auf Seiten des Verfassungsschutzes steht der Vorwurf der Prozessverschleppung im Raum.

Im Januar gab der Bundesverfassungsschutz über 4.000 Seiten und über 100 Stunden Material Videomaterial an die Prozessteilnehmer weiter, mit denen die Einstufung begründet werden soll. Das Urteil am Oberverwaltungsgericht Münster wird in der genau beobachtet. Insbesondere für die Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht erhofft man sich aus Münster Hinweise.

Derzeit geben drei Landesverfassungsschutzämter an, dass sie die dortigen AfD-Landesverbände als “gesichert rechtsextremistisch” einstufen. Weitere sechs Landesämter bezeichnen den jeweiligen Landesverband als als “Verdachtsfall”. Einige Verfassungsschutzämter geben nicht öffentlich bekannt, ob und wie sie die Partei einstufen.

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