Verfassungsrechtler: Schuldenbremse muss trotz Gas-Alarm bleiben

Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – Die deutliche Drosselung der russischen Gaslieferungen nach kann nach Einschätzung des saarländischen Verfassungsrechtlers Christoph Gröpl kein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse im Jahr 2023 begründen. “Krisen gibt es immer und wird es immer geben. Wird jede Krise als außergewöhnliche Notsituation qualifiziert mit der Folge, dass sich der Staat – zum Teil exorbitant – neuverschulden darf, hinterlassen wir unseren Kindern einen Scherbenhaufen”, sagte Gröpl der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe).

“Vor diesem Hintergrund rate ich dazu, die Gas-Notlage (Alarmstufe) nicht vorschnell als weitere Rechtfertigung zur Nettoneuverschuldung heranzuziehen”, sagte der Rechtswissenschaftler an der Universität des Saarlandes.


Foto: Gas-Zähler, über dts Nachrichtenagentur

Kontakt:

Newsroom: dts Nachrichtenagentur
Pressekontakt: Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Mansfelder Straße 56

06108 Halle (Saale)

Deutschland

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur
×