SPD verlangt Änderungen an Plan für Zulassung von Gen-Pflanzen

Berlin: In der Diskussion über den Vorschlag der EU-Kommission für eine erleichterte Zulassung neuartiger gentechnisch veränderter Pflanzen verlangt die SPD im Bundestag deutliche Änderungen an dem Plan. “Wenn es nach dem Willen der Kommission geht, landen Lebensmittel, bei denen neue Gentechniken wie CRISPR/Cas eingesetzt wurden, künftig ohne Kennzeichnung im Supermarktregal und auf dem Teller. Damit werden wesentliche Grundsätze der Verbraucherpolitik aufgegeben”, sagte die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Ernährung und Landwirtschaft, Susanne Mittag, der “Welt” (Freitagausgabe).

Verbraucher hätten aber “ein Recht auf Wahlfreiheit und Transparenz und beides gibt es nur, wenn die Lebensmittel durch eine Kennzeichnung unterscheidbar sind”, fügte Mittag hinzu. Die EU-Kommission hatte Anfang Juli einen Vorschlag für die Erleichterung der Zulassung von Pflanzen vorgelegt, die mit der neuartigen Technik der sogenannten Genschere CRISPR/Cas verändert wurden, aber ausschließlich Genmaterial der jeweiligen Art enthalten und von herkömmlich gezüchteten Pflanzen nicht zu unterscheiden sind. Die Kommission will diese Pflanzen nicht dem Zulassungsverfahren des Gentechnikrechts unterwerfen und nicht nach dessen Vorgaben kennzeichnen, sodass auf Verpackungen im Einzelhandel nicht anzugeben wäre, wenn die Produkte Pflanzen enthalten, die mit CRISPR/Cas bearbeitet wurden und kein fremdes Erbgut enthalten.

Derzeit bemüht sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) um die Festlegung der deutschen Position bei den anstehenden Verhandlungen in der EU. Die SPD kritisiert neben der nach ihrer Ansicht fehlenden Transparenz für die Verbraucher, dass in dem Kommissionsvorschlag kein Schutz solcher Landwirte erkennbar sei, die ohne Gentechnik arbeiten wollen. Es sei “völlig unklar”, so Mittag, “wie die `Ohne-Gentechnik-Branche` vor Einträgen und damit verbundenen Kosten geschützt werden soll”. Dies betreffe “konventionelle und ökologische Betriebe und dazugehörige verarbeitende Betriebe”.

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