Genau hinschauen und viel Geld sparen

Niemand hat Geld zu verschenken und wer sparen will, muss sich die Mühe machen und nach Sonderangeboten Ausschau halten. Manchmal kommen die Händler den Verbrauchern allerdings auch eher unfreiwillig entgegen, was bei sogenannten Preisfehlern der Fall ist. Immer wieder tauchen in der unendlich weiten Schnäppchenwelt des Internets richtig gute Angebote auf, bei denen es sich um Preisfehler handelt und wer sie verpasst, ärgert sich garantiert.

Was genau sind Preisfehler?

Für einen Preisfehler gibt es leider keine einheitliche Definition, in der Regel sind Preisfehler einfach nur ein Tippfehler. In so einem Fall kann aus dem schicken Flachbildfernseher, der eigentlich 1600 kosten soll, sehr schnell ein Angebot für sagenhafte 160 Euro werden. Diese Art von Preisfehlern entsteht vielfach auch durch einen Fehler bei der Software. Hier kann es beispielsweise passieren, dass ein Gutschein bei einer Bestellung gleich mehrmals genutzt werden kann. Wer auf der Suche nach solchen Preisfehlern ist, muss schnell reagieren, denn diese Fehler werden in der Regel sofort wieder korrigiert. Allerdings gehen sie auch oft durch und dann bietet sich die einmalige Chance, ein echtes Schnäppchen zu machen.

Wie sehen die rechtlichen Hintergründe aus?

Muss der Händler eigentlich die Ware liefern, wenn ihm ein Preisfehler unterlaufen ist? Hat der Kunde das , den Artikel zum genannten Preis zu bekommen? Grundsätzlich gilt: Damit ein Kauf überhaupt stattfinden kann, sind zwei übereinstimmende Willenserklärung notwendig, und zwar vom Käufer und vom Verkäufer. Dies gilt für Geschäfte, die online erfolgen oder offline getätigt werden. Die Willenserklärung beinhaltet ein Angebot, was der Verkäufer macht und was dann vom Käufer angenommen wird. Im gibt aber nicht der Onlineshop das Angebot ab, er fordert den Kunden vielmehr dazu auf, ein Angebot abzugeben. Der Shop entscheidet dann, ob er annimmt oder nicht. Damit gibt es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und der Kaufvertrag ist rechtskräftig.

Welche Rechte haben beide Seiten?

Kommt es zu einem Preisfehler, dann sollte sich der Kunde nicht allzu früh freuen, denn der Onlinehändler ist nicht dazu verpflichtet, die Ware an den Kunden zu verschicken. Bei einem Rechtsstreit wird in der Regel die Bestätigung für den Versand als Abschluss des Einkaufs angesehen. Der Onlinehändler seinerseits kann jedoch nach dem Versand noch Widerspruch einlegen. Allerdings muss er dies so zeitnah wie möglich machen und zudem den Kunden entschädigen. In diesem Bereich hat es bereits unfassbare Fehler gegeben, die vielfach vor Gericht gelandet sind. So wurde beispielsweise eine siebentägige nach für 266 Euro angeboten und das sogar mit Flug. Dieser Fehler wurde allerdings schnell korrigiert. Die Kunden, die bereits gebucht hatten, mussten die Reise stornieren.

Fazit

Auf Schnäppchenjagd zu gehen, macht viel Spaß. Wer dabei ein tolles Angebot entdeckt, sollte sich jedoch schlaumachen, ob es sich vielleicht um einen Preisfehler handelt. Ist dies der Fall, wie bei der Reise nach Thailand, dann ist es ein Preisfehler, der nicht durchgehen muss. Trotzdem lohnt es sich, die entsprechenden Seiten, die sich auf Preisfehler spezialisiert haben, einmal anzuschauen, denn hier werden die gefundenen Preisfehler täglich manuell aktualisiert. Wer den Fehler bei der Preisauszeichnung rechtzeitig entdeckt und schnell reagiert, kann in den Genuss eines günstigen Preises kommen. Besonders interessant ist so etwas natürlich bei Dingen, die richtig teuer sind, denn dann lässt sich viel Geld sparen.

Bild: @ depositphotos.com / ra2studio

Genau hinschauen und viel Geld sparen

Ulrike Dietz
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