Bielefeld (ots) – Das Bemerkenswerteste an der Tarifeinigung zwischen Deutscher Bahn und den Gewerkschaften EVG und GDL ist nicht so sehr die ordentliche Entgelterhöhung. Sie sei den Lokführern und anderen Bahnbediensteten gegönnt, zumal die Kunden im Gegenzug bis 2021 von Streiks verschont bleiben. Interessanter ist die Festlegung im Tarifvertrag, dass kein Bahnbediensteter verpflichtet werden kann, außerhalb von Arbeits- oder Bereitschaftsstunden per Whatsapp, Telefon oder E-Mail erreichbar zu sein. Eine »messerscharfe Trennung von Arbeit und Freizeit« gibt es schließlich auch in anderen Branchen nicht. Viele kennen das Dilemma, entscheiden zu müssen, bestehe ich auf den Schwimmbadbesuch mit den Kindern bzw. den ungestörten Schlaf bis in den späten Morgen oder gebe ich dem Ansinnen des Arbeitgebers nach und zeige mich flexibel. Bemerkenswert im Falle der Deutschen Bahn ist, dass sie trotz dieser – offensichtlich recht häufig nachgefragten – Flexibilität ihrer Beschäftigten schon bisher kaum in der Lage war, ihre selbst gesteckten Ziele in Sachen Pünktlichkeit einzuhalten.
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