Berlin (ots) – Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben als ihre Kinder und dort nicht arbeiten, dennoch Anspruch auf Kindergeld. Dazu erklärt die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel:
“Es kann nicht sein, dass ein Europäischer Gerichtshof die Regeln festlegt, wie die Mitgliedsstaaten der EU mit den von ihren Bürgern erarbeiteten Sozialleistungen verfahren. Richter sind keine Gesetzgeber.
Das heutige Urteil des EuGH öffnet Tür und Tor für den Missbrauch von Sozialleistungen. Schon jetzt nehmen immer mehr EU-Ausländer vor allem aus Ländern wie Rumänien und Bulgarien die Einladung zum Sozialtourismus auf Kosten der deutschen Steuerzahler gerne an. Dem ungebremsten Export von Familienleistungen muss stattdessen endlich ein Riegel vorschoben werden.
Österreich hat hier einen Schritt in die richtige Richtung unternommen, indem es seit Jahresbeginn die Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpasst. Die AfD-Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr in einem Antrag eine vergleichbare Regelung auch für Deutschland gefordert.
Anstatt sich an dem österreichischen Vorbild zu orientieren, hat die EU-Kommission aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Eine EU, deren Institutionen derart vorgehen, schafft keinen Mehrwert, sondern handelt zum Schaden ihrer Mitgliedsstaaten.”
Quellenangaben
Textquelle: | AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/130241/4187307 |
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Pressekontakt: | Christian Lüth Pressesprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Tel.: 030 22757225 |
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