Mehrheit der Deutschen gegen Abschaffung des § 218 StGB

Berlin: Eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung spricht sich dafür aus, Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB), der einen Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen unter Strafe stellt, beizubehalten. Dies geht aus einer der Forschungsgruppe im Auftrag des ZDF-Magazins “Frontal” hervor.

Demnach sprechen sich 54 Prozent der Befragten dafür aus, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftat gilt, 36 Prozent plädieren für die Abschaffung des Paragrafen. Gerade mal drei Prozent möchten eine Verschärfung. Paragraf 218 StGB regelt, dass in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch verboten ist und bis zur 12. Schwangerschaftswoche nur in Ausnahmen straffrei bleibt, etwa nach einer Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle. In der gibt es Bestrebungen, den Paragrafen zu kippen.

SPD und Grüne sind dafür, die FDP dagegen. Die hat eine Kommission aus Ärzten, Medizinethikern und Juristen eingesetzt, die prüfen soll, ob Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafgesetzbuches möglich sind. Die Abschaffung des Paragrafen 218 befürworten laut der Umfrage mehrheitlich junge Menschen, vor allem bei den . Je älter die Befragten, umso mehr sprechen sie sich für eine Beibehaltung aus.

Unterschiede gibt es auch nach Parteienpräferenz: Wähler von CDU/CSU wollen mit deutlichem Abstand (67 Prozent) nicht am Paragrafen 218 rütteln, gefolgt von AfD (57 Prozent), FDP (55 Prozent), SPD (52 Prozent), Grüne (46 Prozent) und Linke (31 Prozent). Unter den Wählern der Ampelkoalition findet sich also – mit Ausnahme der Grünen – keine Mehrheit gegen den Paragrafen. In Deutschland gibt es rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche jährlich – damit handelt es sich um einen der häufigsten gynäkologischen Eingriffe hierzulande.

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