Sicher mit dem Gabelstapler umgehen

In großen , wo jeden Tag viele Waren verkauft und versendet werden, gehören Gabelstapler zu den wohl wichtigsten Transportmitteln. Mit einem Gabelstapler können die Mitarbeiter die Waren von einem Regal zum anderen befördern, Waren für den Versand vorbereiten und neu angekommene Artikel an ihren vorgesehenen Platz bringen. Wer einen solchen Gabelstapler bedienen und mit ihm fahren möchte, muss allerdings einen sogenannten Staplerschein machen. Dabei handelt es sich um eine Art Führerschein nur für Gabelstaplerfahrer.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Um einen Führerschein für den Gabelstapler zu machen, ist ein Alter von mindestens 18 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Zudem muss es eine schriftliche Beurteilung des Unternehmens geben und die zukünftigen Staplerfahrer müssen einen Sehtest bei einem Augenarzt machen. Zusätzlich wird ein medizinisches Gutachten über die physischen sowie die psychischen Fähigkeiten verlangt. Jeder Fahrer eines Gabelstaplers muss darüber hinaus jedes Jahr an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen.

Der richtige Schein für alle Flurfahrzeuge

Gabelstapler werden als sogenannte Flurförderzeuge bezeichnet und sind nur für den innerbetrieblichen gedacht. Alle Waren oder Materialien, die zu schwer sind, um sie mit der reinen Körperkraft zu tragen, sind ein Fall für diese Flurförderzeuge oder Gabelstapler. Damit die Kollegen und Kolleginnen mit einem solchen Stapler auch sicher unterwegs sind, müssen sie einen entsprechenden Führerschein haben. Dieser wird im Fachjargon außerdem als Fahrausweis für Flurförderzeuge bezeichnet. Welcher Schein für welches Unternehmen infrage kommt, hängt vom Fahrzeug selbst ab, das genutzt werden soll. Bei einem Eignungstest für das entsprechende Fahrzeug wird auch gleich festgestellt, ob der Kollege generell zum Führen eines Gabelstaplers geeignet ist.

Die Grundausbildung

Im nächsten Schritt wird der Kollege entweder die Gabelstapler Grundausbildung Stufe 1 oder Stufe 2 absolvieren. Mit einem Staplerschein der Stufe 1 darf ein Frontgabelstapler sowie ein Förderfahrzeug mit einer Mitfahrgelegenheit gefahren werden. Die Stufe 2 wird hingegen für die Führung von speziellen Flurförderzeugen benötigt, wie beispielsweise sogenannte Schubmaster, Teleskop- oder Containerstapler. Wer für welches Fahrzeug einen Staplerschein braucht, wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt.

Auch für Spezialfahrzeuge

Neben den Stufen 1 und 2 gibt es noch eine Teleskopstapler Grundausbildung der Stufe 2a. Wer diesen „Führerschein“ hat, darf einen sogenannten Teleskopstapler mit einem Oberwagen bedienen, den man nach Wunsch auch drehen kann. Die Teleskopstapler Grundausbildung Stufe 2b ist für die Tätigkeit an Hubarbeitsbühnen gedacht. Wer diesen Staplerschein und eine zusätzliche hat, ist flexibel an seinem Arbeitsplatz und kann an vielen verschiedenen Orten zum kommen.

Was muss ein Staplerfahrer wissen?

Wer einen Gabelstapler fahren möchte, muss nicht nur wissen, wie dieses Fahrzeug bedient wird, sondern sich zugleich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen. Dem Fahrer muss bekannt sein, wie sein Stapler funktioniert, welche Verkehrsregeln zu beachten sind und wie man mit diesem Gerät stets sicher arbeitet.

Fazit

Selbst wenn es möglicherweise etwas kompliziert aussieht, kann ein Schein für den Gabelstapler in zwei Tagen gemacht werden. Während am ersten Tag die rein theoretischen Kenntnisse gepaukt werden, dient der zweite Tag der praktischen am Gabelstapler. Zusätzlich müssen die Staplerfahrer und Staplerfahrerinnen sich einmal im Jahr schulen lassen. Dies geschieht immer im Rahmen der Ausbildung und dient dazu, die Kenntnisse wieder aufzufrischen. So bleibt das tägliche Fahren mit dem Stapler jederzeit sicher.

Bild: @ depositphotos.com / unkas

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Ulrike Dietz
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