Erfolg für die Umwelthilfe nach Urteil des EuGH

Ein aktuelles des Europäischen Gerichtshofs endet mit einem Erfolg für die Umwelthilfe. Das Gericht hat mit dem Urteil erlaubt, dass der Verein gegen die gängige Praxis der sogenannten Thermofenster klagen darf. Unklar ist aber noch, welche Auswirkungen das Ganze für Autobesitzer und Autohersteller hat.

Ein Etappensieg

Der Kampf der Deutschen Umwelthilfe gegen das Abschalten der Abgasreinigung bei Autos hat sich offenbar gelohnt. Das Gericht in Luxemburg erlaubt, dass die Umwelthilfe gegen das Thermofenster klagen darf. Um dieses Thermofenster wird seit einigen zwischen den Autoherstellern und den Umweltschützern erbittert gestritten. Eine bestimmte verringert die Reinigung der Abgase, wenn die Temperaturen niedrig sind, was explizit bedeutet, dass die Autos bei kaltem Wetter mehr schädliche Stoffe ausstoßen. Der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis jetzt mit seinem Urteil sehr enge Grenzen gesetzt. Auf die Autoindustrie kommen in Zukunft also neue Forderungen zu. Für die Deutsche Umwelthilfe ist es jedoch ein Etappensieg.

Forderungen an den Minister

Zum Urteil aus Luxemburg teilte die Umwelthilfe mit, dass es ein „Paukenschlag“ gegen den „Betrugsdiesel“ ist und ein „Meilenstein“ in der Aufarbeitung des Skandals rund um den Diesel. Der Verein forderte den zuständigen Verkehrsminister Volker (FDP) auf, das Kraftfahrtbundesamt anzuweisen, alle betroffen Autos zurückzurufen. Nach dem Willen der Umwelthilfe soll eine wirksame Hardware nachgerüstet werden, und zwar auf Kosten der Autohersteller.

Volkswagen bleibt gelassen

Die Richter haben in ihrem Urteil präzisiert, dass sie eine restriktive Haltung zu den Thermofenstern haben. Diese sind nur noch unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt, wenn eine solche Einrichtung notwendig ist, beispielsweise, wenn konkrete Gefahren abgewehrt werden müssen. Volkswagen gibt sich nach dem Urteil gelassen, da weder behördlich angeordnete Stilllegungen von Fahrzeugen noch eine Nachrüstung der Hardware verlangt werden, so der Sprecher des Unternehmens. Nach der Ansicht der Autobauer aus bleiben die umstrittenen Thermofenster unverändert zulässig. Das Urteil aus Luxemburg wird daran so schnell auch nichts ändern, so Volkswagen.

Bild: @ depositphotos.com / kittyfly

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Nadine Jäger
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