Wann muss ein Unternehmen einen Betriebsrat haben?

In vielen deutschen Firmen gibt es einen Betriebsrat, aber nicht alle Mitarbeiter wissen auch, welche Rechte und Pflichten dieser Betriebsrat hat. Es ist das Betriebsverfassungsgesetz, das den gewählten Betriebsräten eine Reihe von Rechten gibt. An diesen Rechten müssen sich auch die orientieren. Wo darf der Betriebsrat mitbestimmten, was dürfen Betriebsräte und wo kommen sie an ihre Grenzen?

Die Geschichte des Betriebsrats

Im Jahre 1850 schlossen sich im sächsischen Eilenburg vier Unternehmen zusammen, um eine sozialliberale Fabrikordnung zu schaffen. Das Abkommen sah unter anderem die eines Arbeiterausschusses vor, und zwar in jeder Fabrik. Diese Ausschüsse sollten anschließend den Fabrikrat wählen. Das Vorhaben scheiterte jedoch in der Frankfurter Nationalversammlung. Die ersten gesetzlichen Arbeiterausschüsse gab es in den Bergbaubetrieben: 1900 in Bayern und fünf Jahre später auch in Preußen. 1920 wurde der Betriebsrat Pflicht, wenn ein Betrieb 20 Angestellte hatte. Die Nationalsozialisten haben aber alle Aktivitäten in puncto Betriebsrat verboten, erst ab 1946 waren Betriebsräte wieder erlaubt.

Die Interessen der Beschäftigten

Einen Betriebsrat ab wann wählen? Spätestens, wenn ein Unternehmen wächst, wird es Zeit, sich darum zu kümmern. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einen Betriebsrat zu gründen, unabhängig davon, wie viele Menschen in dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind. Trotzdem haben sehr viele Unternehmen einen Betriebsrat, da die Wahl dieses Gremiums seine Vorteile hat. In Studien hat sich gezeigt, dass Unternehmen mit einem Betriebsrat eine Produktivität haben, die über dem Durchschnitt liegt, zudem ist das Lohnniveau in solchen Betrieben höher und die Mitarbeiter sind deutlich zufriedener. Die Gründe sind so einfach, wie einleuchtend: Die Angestellten fühlen, dass sie wahrgenommen werden und es ein Gremium gibt, was ihre Interessen vertritt.

Was sind die Aufgaben eines Betriebsrats?

Die wohl wichtigste Aufgabe eines jeden Betriebsrats ist es, aufzupassen, dass der Arbeitgeber die geltenden , Vorschriften zur Verhütung von Unfällen sowie Verordnungen, Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen seinen Mitarbeitern gegenüber einhält. Entscheidend ist für die Wahl eines Betriebsrats ist die Größe einer Firma. Selbst wenn vonseiten der Arbeitgeber keine Pflicht besteht, haben die Angestellten dennoch ein Recht darauf. Mindestens fünf Mitarbeiter müssen es sein, wenn ein Betriebsrat auf die Beine gestellt werden soll. Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, sowie Teilzeitkräfte, Mitarbeiter, die beurlaubt sind, Auszubildende, Mitarbeiter in Elternzeit oder in Altersteilzeit. Drei der fünf Mitarbeiter, die einen Betriebsrat stellen, müssen auch wählbar sein.

Wie wird gewählt?

Die Kollegen werden schriftlich zu einer Betriebsversammlung eingeladen, auf der dann von der Mehrheit der Anwesenden der Wahlvorstand gewählt wird. Wer die Mehrzahl der Stimmen bekommt, wird zum Vorsitzenden bestimmt. Das Unternehmen darf die zum Betriebsrat nicht verhindern, mehr noch, es besteht sogar eine Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht. Deshalb werden auch die Arbeitnehmer zu einer Betriebsratswahl eingeladen.

Fazit

Kein Unternehmen ist zu groß oder zu klein, um einen Betriebsrat zu gründen. Allerdings hängt es von der Größe der Firma ab, wie viele Mitglieder der Betriebsrat letztendlich hat. Die untere Grenze liegt bei fünf, die obere bei 20 Mitarbeitern. Wenn ein Unternehmen immer weiter wächst, sollte auch die Zahl der Mitglieder eines Betriebsrats steigen. Ein einzelner Mitarbeiter kann oftmals wenig erreichen und steht auf verlorenem Posten, wenn er seine Interessen durchsetzen möchte. Zusammen mit einem Betriebsrat ist es jedoch einfacher, eine Einigung zu erzielen.

Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

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Ulrike Dietz
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