Hauptversammlungen im virtuellen Rahmen – ein Modell mit Zukunft

Aktiengesellschaften treffen sich normalerweise in regelmäßigen Abständen zu Hauptversammlungen. Dann kam und damit auch das Aus für diese klassische Form einer Hauptversammlung, an der die Vorstände der und die Aktionäre persönlich teilgenommen haben. Um die Aktionäre auch weiterhin umfassend informieren zu können, wurde die Hauptversammlung digital. Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf für diese Form der Hauptversammlung im Sommer 2022 mit großer Mehrheit an.

Digital und trotzdem präsent

Zunächst war es eine Sonderregelung in Zeiten der Pandemie und es gab einige Beschränkungen. So konnten die Rechte der Aktionäre nicht im gleichen Maß ausgeübt werden, wie das bei einer Präsenzversammlung oder einer Versammlung in hybrider Form der Fall gewesen wäre. Mit dem beschlossenen Gesetz entfallen die Beschränkungen bei einer Hauptversammlung in virtueller Form, bestimmte Dinge zu behandeln. Die Hauptversammlung, die am stattfindet, ist der Präsenzversammlung also gleichgestellt. Für diese besondere Form der Versammlung wurden zwei neue Paragrafen ins Leben gerufen: Hinzu gekommen sind der Paragraf 118a „Virtuelle Hauptversammlung“ und der Paragraf 130a „Stellungnahme- und Rederecht bei einer virtuellen Hauptversammlung“.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um eine Hauptversammlung in digitaler Form durchführen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Versammlung sowohl mit Bild als auch mit Ton an alle Aktionäre übertragen werden. Findet parallel zur Hauptversammlung eine öffentliche Übertragung statt, dann ist es möglich, diese zeitlich zu beschränken. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht mittels elektronischer Kommunikation ausüben, auch Wahlvorschläge und Anträge sowie das Rederecht gibt es per Videokommunikation. Stellungnahmen können bis zu fünf Tage nach der Versammlung eingereicht werden und sie müssen den Aktionären vier Tage nach der Versammlung zugänglich sein. Um Fragen zum Bericht des Vorstands zu stellen, haben die Aktionäre eine Woche . Der Vorstand wiederum muss die Fragen nach spätestens drei Tagen beantworten.

Eine gute Planung ist wichtig

Wie eine Präsenzversammlung, so müssen auch digitale Hauptversammlungen exakt geplant werden. Die spezielle Form der Versammlung verlangt sogar eine umfangreiche Vorplanung, denn die muss zuverlässig sein. Sie reicht von der Einrichtung einer virtuellen Plattform bis zur Akkreditierung, die stets rechtssicher sein muss. Zudem müssen die Veranstalter gewährleisten, dass sie notwendige Vorkehrungen treffen, falls es zu Problemen bei der Verbindung kommt. Eine Übertragungssicherheit muss also definitiv garantiert werden. Daher empfiehlt es sich, immer auf mehrere Verbindungswege zu setzen, damit die Übertragung selbst dann bestehen bleibt, falls es zu Störungen kommen sollte. Die Aussprache der Aktionäre kann zudem geschützt werden, indem sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Auch für diese Option muss der Veranstalter sorgen und das entsprechende Format für die Hauptversammlung anbieten.

Fazit

Die moderne Technik macht es möglich, dass die Aktionäre eines Unternehmens nicht mehr persönlich bei einer Hauptversammlung anwesend sein müssen. Sie können zu Hause vor dem Bildschirm ihres Computers sitzen und diese Versammlung digital verfolgen. Da der Vorstand seine Berichte für alle öffentlich zugänglich machen muss, verpasst keiner der Aktionäre die wichtigen Einzelheiten. Mit einem solchen Format kann eine Hauptversammlung ohne Probleme durchgeführt und stets sicher und vor allem einfach umgesetzt werden. Ob die digitale Hauptversammlung der Aktionäre die Zukunft ist, muss sich erst noch zeigen. Einige Unternehmen haben jedoch bereits angekündigt, dass sie an dem Konzept festhalten wollen.

Bild: @ depositphotos.com / Tasty_Cat

Hauptversammlungen im virtuellen Rahmen – ein Modell mit Zukunft

Ulrike Dietz
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