Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: Drogengeschäfte sind keine Kavaliersdelikte

Für Erzeuger, Händler und Konsumenten, die in illegale Drogenaktivitäten verwickelt sind, kann das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgrund seiner harten Strafen eine schreckliche Tortur sein. Wenn Sie sich mit den strengen Strafen und Mindesthaftstrafen des Gesetzes vertraut machen, können Sie vermeiden, ahnungslos im Gefängnis zu landen. Die Kenntnis der ungeheuerlichsten Verstöße mit den höchsten Strafandrohungen ist notwendig, um sie ganz zu vermeiden. Kommt man dennoch einmal mit dem Gesetz in Konflikt, sollte man sich umgehend an einen Anwalt für Btm wenden.

Was regelt das Betäubungsmittelgesetz?

Das BtMG, oder Betäubungsmittelgesetz, ist ein Gesetz, das den Umgang mit Drogen im Allgemeinen regelt. Es umreißt und unterscheidet zwischen verschiedenen verbotenen Drogen, einschließlich der Kategorie der nicht handelbaren Betäubungsmittel, die gängige illegale Drogen wie Kokain umfasst. Daher sind sowohl der Handel als auch der Vertrieb dieser Drogen verboten.

Darüber hinaus ist der Besitz von starken Drogen wie Morphin auf Personen mit entsprechenden Rezepten beschränkt, wie es die Klassifizierung der handelbaren und verschreibbaren Betäubungsmittel vorsieht. Allerdings fallen nicht alle Drogen unter die Definition von Betäubungsmitteln, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Andere berauschende Substanzen, wie die in Muskatnüssen oder Fliegenpilzen vorkommenden, fallen nicht darunter.

Welche Betäubungsmittel sind in Deutschland verboten?

Es ist wichtig zu wissen, dass der Konsum von Betäubungsmitteln im Allgemeinen nicht als illegal gilt, wohl aber der Besitz. Darüber hinaus sind der Handel und die Kommerzialisierung von Betäubungsmitteln streng verboten, häufig durch die Einfuhr von Substanzen nach Deutschland. In § 29 des Betäubungsmittelgesetzes sind verschiedene Straftatbestände und deren Definitionen aufgeführt. Nach Absatz 1 umfasst der Handel mit Betäubungsmitteln jede Handlung, die darauf abzielt, kontrollierte Substanzen in Umlauf zu bringen. Das bedeutet, dass der Handel zu einem persönlichen geldwerten Vorteil geführt haben muss. Darüber hinaus legt § 29 BtMG fest, dass auch die Herstellung unter Strafe gestellt ist. Der Versuch der Begehung einer der oben genannten Straftaten ist ebenfalls nach Absatz 2 strafbar.

Die Klassifizierung von Betäubungsmitteln umfasst drei Kategorien:

  • Weiche Drogen wie Marihuana oder Haschisch
  • Mittelschwere Drogen wie Amphetamine oder Ecstasy
  • Harte Drogen wie Kokain oder Heroin

Bei geringfügigen Vergehen im Zusammenhang mit Marihuana und Haschisch wurde nach der “Cannabis-Entscheidung” des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994 die Einstellung des Strafverfahrens in den Ermessensspielraum gestellt. Die Bundesländer haben unterschiedliche Schwellenwerte für die Definition des Besitzes geringfügiger Mengen; so begrenzt Rheinland-Pfalz den Besitz auf zehn Gramm, während Niedersachsen die Schwelle auf 15 Gramm festlegt. Ähnliche Richtlinien gibt es auch für andere Substanzen, wie etwa 0,3 Gramm für Kokain. Dabei handelt es sich lediglich um Richtwerte; der Besitz jeder noch so geringen Menge kann dennoch strafrechtlich verfolgt werden. Der Mythos des persönlichen Drogenkonsums entschuldigt nicht den Besitz von Betäubungsmitteln jeglicher Art. Der Besitz auch nur einer kleinen Menge einer weichen Droge wie Cannabis ist strafbar und kann zu einer Verurteilung führen.

Das Strafmaß fällt ganz unterschiedlich aus

Die Bestimmung des Wirkstoffgehalts einer Droge ist der erste Schritt, um über ihre rechtlichen Auswirkungen zu entscheiden. Diese Bewertung kann durch ein Sachverständigengutachten erfolgen, wobei zwischen geringen und nicht geringen Mengen unterschieden und entsprechende Schwellenwerte von den Gerichten festgelegt werden. Einen einheitlichen Bußgeldkatalog im BtMG gibt es nicht.

Zur Veranschaulichung: Der Besitz von 7,5 Gramm reinem THC, 10 Gramm reinem Amphetamin oder fünf Gramm reinem Kokain führt zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Sobald diese Werte überschritten werden, wird es als “nicht geringe Menge” eingestuft und das Strafmaß hängt davon ab, um wie viel es überschritten wird. Der Besitz von 75 Gramm reinem THC zum Beispiel bedeutet eine Überschreitung der nicht geringen Menge um das Zehnfache und damit wird die Schwere des Verstoßes bestimmt.

Die Art der Droge und die begangene Straftat spielen eine große Rolle bei der Entscheidung über die Schwere der Strafe. Die Einfuhr wird im Allgemeinen viel härter bestraft als der Besitz oder der Handel. Der Handel mit harten Drogen wird härter bestraft, und Straftaten können kombiniert oder unterschiedlich bewertet werden. Der Besitz erheblicher Mengen kann zu einer Anklage wegen Drogenhandels führen, wobei die Einfuhr als besonders schweres Vergehen gilt. Auf den Besitz einer Waffe oder die Teilnahme an Bandenaktivitäten können Strafen von fünf oder mehr stehen.

Es gibt auch einige strafmildernde Umstände

Die verhängte Strafe wird nicht nur von objektiven Faktoren, sondern auch von subjektiven Faktoren beeinflusst. Wenn Sie zum ersten Mal straffällig werden oder ein sauberes Strafregister haben, kann das durchaus zu Ihren Gunsten sein. Auch Ihre persönlichen Lebenserfahrungen können sich auf das Urteil auswirken. Zu diesen subjektiven Faktoren gehören auch Suchtprobleme. Wenn Sie zum Beispiel Drogen verkaufen, um Ihre Sucht zu finanzieren, kann dies zu einem geringeren Strafmaß führen. Dennoch ist der Verkauf von Drogen immer noch illegal, auch wenn das Strafmaß aufgrund solcher subjektiven Faktoren geringer ausfallen kann.

Bild: @ depositphotos.com / motortion

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: Drogengeschäfte sind keine Kavaliersdelikte

Gabi Klein
×