Bund verzichtete seit 2020 auf Zahlungsansprüche in Milliardenhöhe

: Der Bund hat in den vergangenen drei auf Einnahmen von knapp 16 Milliarden Euro verzichtet, weil das Geld bei den Schuldnern nicht mehr oder nur schwer einzutreiben war. Davon entfielen 2,8 Milliarden Euro auf das Jahr 2022, berichtet die “Bild” (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums.

Demnach wurden allein im vergangenen Jahr Ansprüche des Staates auf 620 Millionen Euro komplett erlassen. Darunter waren 260 Millionen Euro aus dem Bildungsetat. Laut Bundesbildungsministerium handelte es sich allerdings vor allem um die Rückzahlung von Bafög-Leistungen, die z.B. bei einer vorzeitigen Tilgung der Bafög-Darlehensschuld erlassen wurden. Im Corona-Jahr 2021 erließen die Ministerien Schuldnern sogar 7,5 Milliarden Euro. 2020 wurden 753 Millionen Euro erlassen. Wie die “Bild” weiter berichtet, hat der Bund seit 2020 weitere Zahlungsansprüche in Höhe von sieben Milliarden Euro befristet oder unbefristet niedergeschlagen. Das heißt: Die Behörden verzichten zeitweise oder dauerhaft auf die Einziehung des Geldes, weil beim Schuldner kein Geld zu holen ist oder die Kosten für die Einziehung des Geldes zu hoch sind. So wurden im vergangenen Jahr Ansprüche von einer Milliarde Euro befristet niedergeschlagen. Dabei handelte es sich um 621 Millionen Steuern. Betroffen waren laut Bundesfinanzministerium fast alle Steuerarten, vor allem Lohn-, Einkommen-, Ertrags- und Umsatzsteuer. Auf die Rückzahlung von 201 Millionen Euro verzichtete das Arbeitsministerium vorläufig. Dabei handelt es sich laut Ministerium vor allem um Hartz-IV-Leistungen oder Darlehen, die zu viel gezahlt wurden und bei den Empfängern derzeit nicht mehr einzutreiben sind.

Unbefristet niedergeschlagen wurden von den Bundesbehörden zudem Ansprüche auf 1,2 Milliarden Euro. Darunter waren weitere 968 Millionen Euro Steuerzahlungen, die bei den Bürgern und z.B. wegen Insolvenzen nicht mehr einzutreiben waren. Aber: Die befristet und unbefristet niedergeschlagenen Ansprüche des Staates verfallen nicht. Liegen Anhaltspunkte vor, die darauf hinweisen, dass die Schuldner wieder zu Geld gekommen sind, kann der Staat seine Ansprüche wieder geltend machen.

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