Versucht VW, die Kunden noch einmal über den Tisch zu ziehen?

Tausende von enttäuschten Kunden haben Volkswagen mittlerweile auf die Rückgabe ihrer Wagen mit einem manipulierten Dieselmotor verklagt. Jetzt bietet der Autokonzern Vergleiche an, aber ein Rechtsexperte warnt schon jetzt: VW versucht, seine Kunden noch einmal über den Tisch zu ziehen. Der Konzern versucht alles, um seine Risiken so klein wie möglich zu halten. Daher ist man in Wolfsburg auch auf Vergleiche aus, um ein Urteil in einer nächsthöheren Instanz nach Möglichkeit zu verhindern.

Wie funktioniert der Vergleich?

Gemessen am Ausmaß des Skandals sind es nur weniger Besitzer von Dieselautos, die Klage gegen VW erhoben haben. Ob sie mit ihrer Klage Erfolg haben, ist ungewiss. Es gibt jedoch einige Fälle, bei denen die Besitzer eines Diesels erfolgreich auf die Rückgabe ihres Autos geklagt haben. VW hat bei vielen Richtern eher schlechte Karten, denn schließlich ist der Autokonzern offiziell des Abgasbetruges überführt worden. Wer seinen Wagen zurückgeben will, der bekommt den Kaufpreis zurück, aber er muss hinnehmen, dass VW eine sogenannte Nutzungsentschädigung abzieht. Signalisiert das Gericht in erster Instanz, dass der Kläger bekommt, dann bietet VW in der Regel einen Vergleich an. Wenn der Kläger zustimmt, nimmt er die Klage zurück und erspart es sich, durch weitere Instanzen klagen zu müssen.

Was plant VW?

Ein Rechtsanwalt, der einige der Kläger gegen VW vertritt, rät dringend davon ab, sich auf einen Vergleich einzulassen. Alle, die VW schon einmal betrogen hat, müssen damit rechnen, dass der Konzern sie nochmals über den Tisch zieht, falls sie der Vergleichsvereinbarung zustimmen. Dieser Vergleich gilt nicht nur zwischen dem Autobesitzer und VW, es ist noch ein Dritter beteiligt: ein mit Namen „Vehicle Trading , oder kurz VTI. Im Vertrag finden sich dann viele verschiedene Details zur Rücknahme des Autos. Dazu gehört, dass der Wagen zu einem VW-Partnerbetrieb in der Nähe kommt. Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen erstattet, nachdem der Kunde einen sogenannten Abrechnungsbogen ausgefüllt hat. Der Wagen darf jedoch keine Schäden aufweisen und auch keine Ein-, Aus- oder Umbauten. Das ist aber noch nicht alles.

Die Fallstricke

VW kann vom Kunden eine Nutzungsleistung verlangen und diese vom Kaufpreis abziehen, wenn der Wagen eine gewisse Anzahl an gefahrenen Kilometern überschreitet. Zu den „Beschädigungen“ zählt VW auch alles, was zum normalen Verschleiß gehört, daher sollten die Besitzer eines VWs hier besondere Vorsicht gelten lassen. Zudem behalten sich VW und VTI vor, die Daten des Kunden weiterzugeben, wenn es erforderlich ist. Kommt es zu einem Vergleich, dann verpflichten sich alle Parteien zur Verschwiegenheit. Sollte sich der Kläger nicht daran halten, muss er 5001 Strafe zahlen.

Immer noch weigert sich VW, seinen eigenen Betrug anzuerkennen. Dabei ist das Unternehmen ganz offiziell ein Abgasbetrüger, alleine in lag das Bußgeld bei einer Milliarde Euro. Dazu kommen die Bußgelder in den USA, die um einiges höher sind. VW spricht jedoch nach wie vor nicht von Betrug, sondern nur von einer „Umschaltlogik“. Im Unrechtsbewusstsein von VW hat sich leider nichts geändert und diejenigen, die VW betrogen hat, sollen mit dubiosen Verträgen jetzt noch einmal betrogen werden.

Bild: @ depositphotos.com / radub85

Versucht VW, die Kunden noch einmal über den Tisch zu ziehen?

Ulrike Dietz
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