13.02.2021 – 19:09
Polizeidirektion Trier
Am 12.02.2021 wurde am frühen Nachmittag in Kenn ein Autofahrer einer allgemeinen polizeilichen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte dieser keinen gültigen Führerschein vorlegen und stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Während der Kontrolle händigte er eine nicht unbedeutende Menge harter, verkaufsfertig verpackter, Drogen den Beamten aus. Gegen den Fahrer wird nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117698/4837651 |