Konstanz:
Betrunken und ohne Versicherungsschutz ist ein Mann in der Nacht auf Mittwoch auf der Wiesenstraße mit einem E-Scooter unterwegs gewesen. Bei der Kontrolle des 39-Jährigen ergaben sich Anzeichen für vorherigen Alkoholgenuss, was ein Test mit einem Ergebnis von über 1,2 Promille schließlich bestätigte. Er musste daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Zudem stellten die Polizisten fest, dass an dem Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Mann muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und des Fahrens ohne Versicherungsschutz verantworten.
Die Polizei weist nochmals darauf hin:
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
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Quellenangaben
Textquelle: | Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/5744943 |
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