Darf ein Politiker den „schlimmen Finger“ zeigen?

Sommerlöcher werden gerne mit kleinen Skandalgeschichten gefüllt und auch dieser Sommer hat jetzt einen solchen Skandal. Sigmar Gabriel, seines Zeichens Vizekanzler und Wirtschaftsminister, hat es gewagt, den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen, und schon steht die Republik Kopf. Zwischen und Oberstdorf wird heiß diskutiert, ob eine Person des öffentlichen Lebens sich so gehenlassen darf oder ob die Geste gerechtfertigt war.

In bester Gesellschaft

„Fuck off“ heißt die im Volksmund als „Stinkefinger“ bekannte Geste, die unter normalen Umständen als Beleidigung gilt. Wer als Autofahrer den ausgestreckten Mittelfinger gegenüber einem anderen Autofahrer oder noch schlimmer, gegenüber einem Polizisten zeigt, der muss mit einer Strafe rechnen, bei Prominenten wird es lediglich als Ausrutscher gewertet. 1994 zeigte Stefan Effenberg mit dem bösen Finger, was er von den Fans im Stadion hielt und warum Peer Steinbrück auf dem Titelbild des Magazins der „Süddeutschen Zeitung“ den verbotenen Finger zeigte, ist immer noch ungeklärt. Der ehemalige griechische Finanzminister Varoufakis rechnete mittels Stinkefinger mit der EU ab, und jetzt also Sigmar Gabriel.

Darf er oder darf er nicht?

Menschlich ist die Geste des Vizekanzlers noch zu verstehen, aber als bekannte Politiker sollte sich Gabriel eigentlich im Griff haben. Vielleicht ist Sigmar Gabriel aber auch nur gestresst oder mit den Nerven am Ende, schließlich muss er an ganz unterschiedlichen Fronten kämpfen. Auf der einen Seite sind da die anstehenden in und Mecklenburg-Vorpommern, inklusive der Angst vor herben Stimmverlusten, auf der anderen Seite ist da das umstrittene Handelsabkommen TTIP, das keiner so will und das er doch durchboxen will. Nicht zu vergessen das Gerangel um Edeka und Tengelmann – da können auch einem erfahrenen Politprofi wie Sigmar Gabriel schon mal die Pferde durchgehen.

Vielleicht sollte sich Gabriel ein Beispiel an Mahatma Gandhi nehmen, dessen einzige Protestgeste darin bestand, die geschlossenen Handflächen vor den Bauch zu legen und sich leicht zu verneigen.

Bild: © Depositphotos.com / svitlana10

Darf ein Politiker den „schlimmen Finger“ zeigen?

Ulrike Dietz
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