Die wichtigsten Fragen zur Gabelstaplerausbildung

Das Führen eines Gabelstaplers ist innerhalb eines Betriebs in der Regel nur speziell ausgebildeten Mitarbeitern erlaubt. Die entsprechenden Qualifikationen sind auf dem Arbeitsmarkt recht gefragt und können den Handlungsspielraum des Einzelnen stark erweitern. Wie aber ermöglichen man sich den Erwerb der notwendigen Fähigkeiten?

Welche Nachweise benötigt ein Gabelstaplerführer?

Jeder Gabelstaplerführer benötigt zunächst einen Flurfördermittelschein. Um diesen zu erwerben, wird eine bundeseinheitliche Prüfung abgelegt. Deren Inhalte basieren auf Vorgaben der DGUV. Zur Teilnahme an dieser Prüfung befähigen theoretische und praktische Einweisungen.

Innerhalb von Betrieben und Unternehmen muss zudem ein konkreter Auftrag zum Gebrauch des Fahrzeuges vorliegen. Diese Beauftragung erfolgt schriftlich.

Der Arbeitgeber trägt zudem Sorge für eine geräte- und geländespezifische Einweisung des Fahrers. Zum Teil wird dem Unterwiesenen als Beleg dieser Unterweisung ein interner Fahrerausweis ausgestellt. Darin sind das Datum der Unterweisung, die Bezeichnung der zu führenden Fahrzeuge und der mögliche Einsatzort vermerkt. Die Einweisung erfolgt jährlich und gerätespezifisch. Wird also ein Stapler gebraucht oder neu zusätzlich erworben, wird eine Wiederholung der Einweisung notwendig.

Soll der Stapler im Straßenverkehr genutzt werden, ist zusätzlich ein Führerschein der Klassen L oder T notwendig.

Allgemein sollte der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. Einzige Ausnahme: Auszubildende dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung unter Aufsicht in die Bedienung eines Gabelstaplers eingewiesen werden. Ein PKW-Führerschein ist für die innerbetriebliche Nutzung von Flurfördermitteln im Übrigen nicht notwendig.

Was beinhaltet der Gabelstaplerlehrgang?

Die reguläre Grundausbildung zum Erwerb des Gabelstaplerführerscheins beläuft sich auf 20 Lerneinheiten. Die Zeiten werden auf theoretische und praktische Inhalte verteilt. Abschließend werden zwei Prüfungen abgehalten. Diese ähneln der regulären Fahrprüfung, sind also ebenfalls zum einen theoretischer, zum anderen praktischer Natur.

Die Inhalte dieser Grundausbildung beziehen sich auf das Führen sogenannter Frontstapler. Für explizit erweiterte oder differenziert strukturierte Fahrzeuge werden Zusatzeinweisungen notwendig. Die betrieblichen Unterweisungen können von daher sehr individuell ausfallen. Es werden gerätespezifische Besonderheiten vermittelt und konkrete Gegebenheiten des Betriebes inklusive spezieller Sicherheitsvorschriften besprochen.

Konkrete Lehrgangsthemen

Die theoretischen Einweisungen befassen sich mit technischen und rechtlichen Aspekten. Zudem soll ein Verständnis zu physikalischen Zusammenhängen der Funktionsweise des Staplers geschaffen werden. Mögliche Unfallrisiken und das Verhalten im Ernstfall werden thematisiert. Zudem wird auf die Standsicherheit, Verhalten von Lasten und weitere Sicherheitsvorkehrungen eingegangen.

Die Praxisstunden dienen der Einführung in die Bedienung allgemeiner Flurfördermittel. Es werden unter Anleitung Einsatzsituationen erprobt und angemessene Verhaltensweisen vermittelt.

Wo kann ich eine Gabelstaplerausbildung machen?

Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass zum Erlangen des Flurfördermittelscheins bestimmte Wissensinhalte erworben werden müssen, nicht aber konkret, in welcher Form die Schulung stattzufinden hat. So entstehen sehr unterschiedliche Lehrgangsangebote.

Der Interessierte hat die Wahl zwischen ein- bis zweitägigen Crashkursen und bis zu einwöchigen Ausbildungsprogrammen.

Gelernt werden kann bei regionalen Ausbildungsunternehmen, an Fahrschulen mit entsprechenden Spezialkursen oder auch über Angebote großer Verbände wie zum Beispiel der DEKRA. Mitunter richten die Hersteller selbst Staplerschulungen aus.

Für wen kommt eine Gabelstaplerausbildung infrage?

Die Ausbildung bietet sich für jeden an, der innerhalb seines Arbeitsbereiches mit dem Transport und Umlagern von Gütern konfrontiert wird. Viele betriebliche Ausbilder ermöglichen ihren Auszubildenden interne Schulungen, andere organisieren ihren Angestellten regelmäßig Weiterbildungen.

Oftmals ist die Staplerausbildung für Berufswidereinsteiger eine Option, über die sie sich für eine bestimmte Stelle qualifizieren.

Auch wer privat durch die Versorgung eines größeren Grundstücks oder ein ausgefallenes Hobby einen Stapler einsetzen möchte, kann einen solchen Kurs besuchen.

Da bei Weiterbildung in Eigeninitiative hohe Kosten auf den Einzelnen zukommen können, ist es in jedem Fall ratsam, die Notwendigkeit der Maßnahme zu hinterfragen. In vielen Zusammenhängen genügt es, einen Hochhubwagen gebraucht anzuschaffen. Ist dieser lediglich als Mitgänger ausgelegt, sind keine speziellen Fortbildungsmaßnahmen neben der innerbetrieblichen Unterweisung notwendig und er wird dem gelegentlichen Gebrauch allemal gerecht.

Ist das Gabelstaplerfahren barrierefrei erlernbar?

Das Führen eines Gabelstaplers ist nicht mit jedem Handicap umsetzbar. Der Prüfung für den Staplerschein geht ein Test der körperlich, geistig/charakterlichen Eignung voraus.

Der Schwerpunkt dieser arbeitsmedizinischen Voruntersuchung liegt auf dem Test der Sehstärke, des Gesichtsfeldes und des Hörvermögens. Zudem müssen die Reaktionsfähigkeit und die Beweglichkeit einzelner Gliedmaßen bestimmten Mindestanforderungen genügen. Werden diese auch mit Unterstützung (Sehhilfe, Umbauten…) nicht erfüllbar, muss der Auszubildende aus Sicherheitsgründen auf das Führen eines Gabelstaplers verzichten.

Zudem muss es dem Lernenden kognitiv möglich sein, ein Grundverständnis für physikalische und technische Vorgänge im Umgang mit dem Gerät zu entwickeln. Ein gewisses Maß an Konzentrationsfähigkeit und die Ambition zu problemlösendem Denken sind unumgänglich.

Wer zahlt die Gabelstaplerausbildung?

Wer für die Ausbildung zahlt, hängt davon ab, wer sie initiiert. Verlangt der Arbeitgeber die Qualifikation, kann man davon ausgehen, dass er auch die Kosten dafür trägt. Arbeitssuchende können unter Umständen erreichen, dass das Amt die Fortbildungskosten trägt, da sie das zusätzliche Wissen für den Arbeitsmarkt attraktiver macht. Für private Interessen kommt selbstverständlich jeder selbst auf. Hier kann es jedoch möglich sein, die entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen.

Bild: @ depositphotos.com / photography33

Die wichtigsten Fragen zur Gabelstaplerausbildung

Gabi Klein
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