Ärzteverband kritisiert Cannabis-Legalisierung als “Kapitulation”

: Der Präsident des Berufsverbandes der - und Jugendärzte, Thomas Fischbach, äußert scharfe Kritik an der geplanten Teillegalisierung von Cannabis. “Es ist kein Zufall, dass sich alle Ärzteverbände durch die Bank gegen die Cannabis-Freigabe aussprechen. Eine , die sich mit abstrusen Ideen gegen jeden Sachverstand durchsetzt, macht sich unglaubwürdig. Für mich ist das eine Kapitulation vor der Illegalität”, sagte Fischbach der “Welt” (Dienstagausgabe).

“Der Cannabiskonsum bei Jugendlichen wird steigen, weil solche Substanzen auch immer an Jüngere weitergereicht werden”, warnt der Mediziner. Dies könne schwerwiegende Folgen für ihre körperliche und mentale Gesundheit haben.

“Der chronische Cannabisgebrauch macht – salopp gesagt – doof und kann auch Psychosen verursachen.” Es sei zwar richtig, dass der Jugendschutz auch aktuell nicht gewährleistet sei. “Aber inwiefern dieses Gesetz für mehr Jugendschutz sorgen soll, müsste mir erst mal jemand erklären”, so Fischbach. Dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanzielle Mittel für Aufklärungs- und Präventionsarbeit bekommen soll, etwa für eine neue digitale Plattform, hält Fischbach nicht für effektiv.

“Können wir wirklich annehmen, dass sich die Jugendlichen in Scharen auf der Seite einer Bundesbehörde über Cannabis informieren werden? Wohl eher nicht.” Präventionsangebote seien wichtig, bei dem geplanten Gesetz handele es sich allerdings um Verhaltensprävention – also um eine Maßnahme, die auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten abzielt. “Bei einem so gesundheitsgefährdenden Thema wie der Cannabis-Legalisierung halte ich Verhältnisprävention für wesentlich wirksamer, das heißt es muss möglichst teuer und mühsam sein, an Cannabis zu kommen”, so Fischbach. Leider werde ausgerechnet die Verhältnisprävention durch das neue Gesetz geschwächt.

“Denn der Zugang wird, letztlich auch für Jugendliche, erleichtert und der Konsum in aller Öffentlichkeit normalisiert.” Im Gesetzentwurf ist zudem vorgesehen, dass jugendliche Konsumenten nicht strafrechtlich verfolgt, sondern in schwerwiegenden Fällen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe übermittelt werden – und diese sie dann zu einem Frühinterventionsprogramm bewegen. “Natürlich ist gezielte und individuelle Präventionsarbeit mit den Jugendlichen sinnvoller als eine Bestrafung. Ich sehe jedoch ein Ressourcenproblem”, sagt Fischbach.

Die Jugendämter hätten bereits jetzt keine Kapazitäten mehr. “Die Cannabis-Freigabe ist einfach nicht durchdacht und soll in meinen Augen nur eine spezielle Klientel der - bedienen – und das zulasten der Kinder. Das ist fahrlässig.”

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