Neues Jahr, neue Gesetze und neue Regelungen. Wie immer zum Jahreswechsel, so gibt es auch pünktlich zum 1. Januar 2017 einige Neuerungen, aber leider nicht in jedem Fall zum Vorteil für die Bürger. Vieles wird besser, aber einiges auch deutlich schlechter, manches wird vereinfacht, aber vieles auch deutlich komplizierter. Wenn es um die Steuern, die Krankenversicherung, den Mindestlohn oder um die Pflegeversicherung geht, müssen die Bundesbürger mit neuen Regeln leben.
Neuigkeiten bei der Rente
Im neuen Jahr können die Arbeitnehmer Einfluss auf ihre Rente nehmen, denn die sogenannte Flexirente wird eingeführt. Bis zu 6300 Euro dürfen Rentner im Jahr dazuverdienen, ohne dass sich diese Einkünfte negativ auf die Teilrente auswirken. Wird mehr verdient, dann werden bis zu 40 % auf die Rente angerechnet. Außerdem steigt der Sonderausgabenabzug bei der sogenannten Rürup-Rente, denn ab dem 1. Januar 2017 können nicht wie bisher 82 %, sondern 84 % von der Steuer abgesetzt werden.
Hartz IV Empfänger bekommen etwas mehr Geld
Freuen können sich auch alle, die Hartz IV beziehen, denn im neuen Jahr bekommen Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 21,- Euro mehr, der Regelsatz beträgt dann 291,- Euro im Monat. Bei allen erwachsenen Arbeitslosengeld II Beziehern, die alleinstehend sind, steigt die Leistung um fünf Euro auf 409,- Euro, Jugendliche erhalten im neuen Jahr 311,- Euro. Gering fällt die Erhöhung bei Paaren aus, denn sie erhalten nur vier Euro mehr. Somit steigt der Hartz IV Satz auf 368,- Euro im Monat.
Familien werden nicht wirklich entlastet
Um ganze zwei Euro steigt ab 2017 das Kindergeld und so gibt es für das erste und das zweite Kind jeweils 192,- Euro, für das dritte Kind bekommen die Eltern dann 198,- Euro und für jedes weitere Kind zahlt der Staat 223,- Euro. Eltern, die über ein höheres Einkommen verfügen, können statt Kindergeld auch den Kinderfreibetrag wählen. In diesem Jahr betrug der Freibetrag 4608 Euro, ab dem nächsten Jahr wird er auf 4716 Euro angehoben. Familien mit einem niedrigen Einkommen wird ein höherer Kinderzuschlag gezahlt, der bei 170,- Euro liegt.
Was ändert sich bei der Krankenversicherung und der Lebensversicherung?
Alle, die privat krankenversichert sind, müssen sich auf eine deutliche Erhöhung der Beiträge einstellen, denn für rund sechs Millionen Versicherte werden die Beiträge um bis zu zwölf Prozent steigen. Auch für diejenigen, die eine Lebensversicherung haben, fängt das neue Jahr nicht besonders gut an, denn ab 2017 gilt ein Garantiezins von nur noch 0,9 %. Im Vergleich dazu, in diesem Jahr wurde das Geld der Versicherten noch mit 1,25 % verzinst.
Was ändert sich für Eltern und Arbeitnehmer?
Wenn beide Elternteile eines Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann wird der Student kostenlos über die Familienversicherung mitversichert. Wenn ein Elternteil aber privat krankenversichert ist, dann darf das Einkommen dieses Elternteils nicht geringer sein als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Für viele Arbeitnehmer gilt ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Mindestlohn, der von jetzt 8,50 Euro auf 8,84 pro Stunde steigt, in einigen Branchen wird es sogar noch mehr sein.
Neues beim Strom
Während auf der einen Seite einiges besser wird, wird es auf der anderen Seite wieder teurer. Das gilt unter anderem auch für die Stromkosten. So steigt die Ökostrom-Umlage, auch EEG-Umlage genannt, von aktuell 6,354 Cent für die Kilowattstunde auf 6,88 Cent an. Ursprünglich sollte die Verteuerung nur sieben Prozent ausmachen, jetzt sind es aber acht Prozent geworden.
2017 ist das Luther-Jahr und das bedeutet, dass alle Bürger am 31. Oktober zu Ehren des großen Reformators einen zusätzlichen Feiertag bekommen. Allerdings ist dieser geschenkte freie Tag leider nur eine einmalige Sache.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vv360.de
Bild: © Depositphotos.com / andreyuu
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