Privatkliniken wollen Pauschalen behalten

(dts Nachrichtenagentur) – Die Privatkliniken in wollen das System mit den Fallpauschalen behalten. Die würden “zu Unrecht für Probleme des deutschen Gesundheitssystems verantwortlich gemacht”, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) vom Donnerstag.

Die 2003 unter der rot- Regierungskoalition eingeführte Vergütung mit Fallpauschalen sei nicht der Grund für die finanzielle Misere der Krankenhäuser, sondern die ungenügende Refinanzierung von Personalkosten und Investitionen. Dass das bisherige System mindestens eine “Modernisierung” braucht, räumt aber auch BDPK-Chef Thomas Bublitz ein: “Es darf dabei aber nicht noch unübersichtlicher werden, sondern muss entwirrt, aufgeräumt und noch stärker am Nutzen für Patienten ausgerichtet werden.” Als Beispiel für zu viel Regulierung nennt Bublitz die 2019 eingeführte Ausgliederung der Personalkosten aus den Fallpauschalen. “Das hat hohen zusätzlichen Aufwand durch Zählen und Dokumentieren verursacht und zu Streit zwischen Kassen und Kliniken geführt, aber keinen erkennbaren Nutzen für die Patienten gebracht,” so Bublitz.

Deshalb sollten keinesfalls weitere Personalkosten ausgliedert werden. Bei den Überlegungen über ein mögliches Ende der förmlichen Feststellung der “Epidemischen Lage von Nationaler Tragweite” sollten die amtierende und die zukünftige nach Auffassung des BDPK die gegenwärtige Versorgungs-Situation ebenso im Blick haben wie die Nachwirkungen von jetzt getroffenen Regelungen. “Die Ausnahme-Situation ist für die Menschen und die Kliniken lange noch nicht vorbei. Deshalb brauchen wir weiterhin unterstützende Regelungen, die dieser Situation gerecht werden”, so Bublitz.

Dazu gehöre es, die Kliniken weiterhin von “unnötiger Bürokratie zu entlasten und ihre Liquidität sicherzustellen”. Weniger Bürokratie wurde unter anderem durch eine Begrenzung der Prüfungen von Krankenhausabrechnungen erreicht. Mit steigenden Patientenzahlen in den Krankenhäusern sollte diese Regelung wieder eingeführt werden. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit sollte aus BDPK-Sicht die zu Beginn der Pandemie eingeführte, verkürzte gesetzliche Zahlungsfrist von fünf Tagen für Krankenhausrechnungen über den 31.12.2021 hinaus verlängert werden.

Dies würde keine Mehrausgaben verursachen, den Kliniken aber geben. Dringend erforderlich sei zudem die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts. Dringend erforderlich ist aus Sicht des BDPK auch die Fortsetzung von Corona-Regelungen für die Reha- und Vorsorge-Einrichtungen. Hier setzt sich der Verband der Privatkliniken dafür ein, Zuschläge für erhöhte Sachkosten und corona-bedingte Minderbelegung über das Jahresende 2021 hinaus im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung gesetzlich vorzuschreiben.


Foto: Kardiotokografie im Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

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