“Ampel” will Testpflicht auch für geimpfte Beschäftigte in Kliniken

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die potenziellen “Ampel”-Koalitionäre wollen und Beschäftigte bei der -Bekämpfung deutlich stärker in die Pflicht nehmen. Das berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (Samstagausgabe) unter Berufung auf eine Formulierungshilfe für strengere Regeln am Arbeitsplatz, die zu der von Rot-Grün-Gelb geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes gehört.

Beschäftigte, die vor Ort im Betrieb arbeiten, sollen demnach künftig nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. In bestimmten, besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern sollen zudem auch Geimpfte und Genesene Corona-Tests machen müssen. Der soll kommende Woche über das Gesetzespaket abstimmen. Aus Regierungskreisen hieß es laut SZ, die Formulierungshilfe befinde sich derzeit noch in der Ressortabstimmung – die Details können sich also noch ändern.

Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vom Freitag allerdings wiesen in die gleiche Richtung, in die der Entwurf geht. Die größten Breitenwirkung dürfte dabei haben, dass eine allgemeine 3G-Regel für Beschäftigte und geplant ist. Jeder, der vor Ort im Unternehmen arbeitet und bei dem Kontakte zu anderen Personen “nicht ausgeschlossen werden können”, soll demnach künftig eines der drei G – geimpft, genesen oder getestet – nachweisen müssen. Ausnahmen gelten für kurze Kontakte im Freien.

Das bedeutet: Wer seinen Impf- oder Genesenenstatus nicht offenlegen will, muss sich täglich testen lassen – im Testzentrum oder vor Ort im Betrieb. Im Entwurf heißt es: “Der Beschäftigte ist für die Beibringung des Testzertifikats (zum Beispiel mittels Bürgertests) verantwortlich.” Neben der 3G-Regel am Arbeitsplatz sind für einige Einrichtungen und Unternehmen sogar noch strengere Regelungen geplant – nämlich dort, wo Beschäftigte mit besonders gefährdeten Menschen in Kontakt kommen, wie etwa in Pflegeheimen oder Kliniken. Dort sollen sich dem Entwurf zufolge auch geimpfte und genesene Beschäftigte und auch Besucher Corona-Tests unterziehen müssen.

Bei geimpften und genesenen Arbeitnehmern sollen allerdings zwei Tests in der Woche genügen, auch Selbsttests ohne Überwachung wären möglich.


Foto: Corona-Schnelltest, über dts Nachrichtenagentur

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“Ampel” will Testpflicht auch für geimpfte Beschäftigte in Kliniken

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