Verdi kündigt Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder an

Potsdam: Nach der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der am Freitag haben die zu Warnstreiks aufgerufen. “Die Arbeitgeber haben auch in der zweiten Runde kein Angebot vorgelegt und alle wesentlichen Forderungen und Erwartungen rundweg abgelehnt”, sagte Verdi-Vorsitzender Frank Werneke.

“Das betrifft beispielsweise die Themen nach Schaffung von Tarifschutz für studentisch Beschäftigte und einer Regelung für eine Stadtstaatenzulage. Insbesondere aber verweigern sie einen Abschluss in Höhe des TVöD.” Das sei ein “Affront” gegenüber den Beschäftigten, die erwarteten, dass ihre Forderungen ernsthaft diskutiert werden, sagte der Gewerkschaftschef. “Die Arbeitgeber verschließen die Augen vor dem massiven Personalmangel im öffentlichen Dienst der Länder, der Belastungssituation der Beschäftigten und der unzureichenden Bezahlung. Wir werden die Warnstreiks deshalb in der Zeit vor der nächsten Runde massiv ausweiten.”

Besonders ärgerlich sei, dass die Arbeitgeber anstelle von ausreichend hohen Gehältern auf den möglichen Bezug von Wohngeld verweisen, so Werneke. “Damit schließen die Länderarbeitgeber für einen Teil ihrer Belegschaften von vornherein auskömmliche Gehälter aus.” Verdi fordert 10,5 mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro monatlich mehr.

Nachwuchskräfte sollen nach Vorstellung der Gewerkschaft 200 Euro mehr erhalten und Auszubildende unbefristet übernommen werden. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll zudem zwölf Monate betragen. Nach Angaben der Gewerkschaft sind bundesweit im gesamten öffentlichen Dienst 300.000 Stellen unbesetzt, was zu besonders hohen führe. Zudem hätten die Beschäftigten seit dem letzten Tarifabschluss im Herbst 2021 Reallohnverluste im zweistelligen Prozentbereich erlitten, so Verdi.

Die Beschäftigten der Länder bildeten hinter denen von Bund und Kommunen das Schlusslicht in der Bezahlung. Verdi führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem .

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