Schadhafte Bohrmaschine, Stichsäge oder Kaffeemaschine: So bannen Betriebe die unterschätzte Gefahr

Berlin:

Immer wieder sorgen defekte Elektrogeräte für Unfälle in Unternehmen. Das gilt besonders für solche Geräte, die an eine normale Steckdose angeschlossen und beim Benutzen mit der Hand geführt werden. In diesem Fall können Beschäftigte einen lebensbedrohlichen Stromschlag bekommen. Zudem besteht Brandgefahr.

Um Arbeitsunfällen und Sachschäden vorzubeugen, sollten auch kleine Defekte möglichst frühzeitig entdeckt und die betreffenden Elektrogeräte aussortiert und repariert oder ersetzt werden. Wie Betriebe dabei vorgehen sollten, verrät ein neuer Beitrag von Arbeit & Gesundheit (https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/sicherheitscheck-kleine-elektrogeraete/).

Pflicht: Alle Elektrogeräte im Betrieb regelmäßig prüfen

Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, für den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Betriebsmittel zu sorgen. Daher müssen diese regelmäßig von einer entsprechend qualifizierten Person geprüft werden. Wie häufig die Prüfungen erfolgen, legen Arbeitgebende auf Basis von Herstellerangaben, Produkteigenschaften, Beanspruchung der Geräte und Arbeitsumgebung fest. Sofern im Betrieb Privatgeräte, wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Ladekabel für Handys genutzt werden dürfen, müssen auch diese regelmäßig geprüft werden.

Empfehlung: Erst checken, dann loslegen

Unabhängig von den regelmäßigen Kontrollen sollten Beschäftigte bevor sie ihre aufnehmen ihre Betriebsmittel kurz unter die Lupe nehmen. Insbesondere an Steckern und Kabeln treten immer wieder Verschleißerscheinungen auf: Sind Schnittstellen, Quetschmarken und freiliegende Leiter erkennbar? Ein Wackelkontakt kann auf Schäden an Kabeln oder Stecker hinweisen. Dann muss das Gerät aussortiert werden. Und nicht zu vergessen: Auch bei der Sichtkontrolle muss der Netzstecker gezogen sein.

Viele weitere Impulse für den Arbeitsschutz enthält die Ausgabe 2/2024 von Arbeit & .

Über “Arbeit & Gesundheit”

“Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte” bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.

Kontakt

Newsroom: DGUV Zeitschriften
Pressekontakt: Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de

Quellenangaben

Bildquelle: Arbeit & Gesundheit. Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte, Ausgabe 2/2024 (BilD: DGUV) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/100882 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Textquelle: , übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/100882/5745622

Schadhafte Bohrmaschine, Stichsäge oder Kaffeemaschine: So bannen Betriebe die unterschätzte Gefahr

Presseportal
×