Günther offen für allgemeine Impfpflicht

Kiel (dts Nachrichtenagentur) – Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) zeigt sich offen für eine generelle Corona-Impfpflicht. Er hoffe zwar noch, “dass es am Ende ohne allgemeine Impfpflicht geht, wenn nicht, bin ich allerdings auch bereit, diesen Schritt zu gehen”, sagte Günther der “Welt” (Montagsausgabe).

“Unser Land darf nicht dauerhaft von dieser Pandemie dominiert werden.” Um Ungeimpfte werde sich die noch intensiver kümmern müssen. “Hier müssen wir noch mehr machen.” Und: “Ich bin, wenn es um Impfpflichten und zusätzliche Einschränkungen für Ungeimpfte geht, jedenfalls für weitere Maßnahmen offen.”

Einem generellen Lockdown erteilte Günther eine Absage: “Wir sind jetzt in einer Phase der Pandemie, in der es nicht mehr darum gehen kann, jeden Ungeimpften vor einer Infektion zu schützen. Jeder kann sich schützen lassen – durch eine Impfung. Das ist der Unterschied zur Lage vor einem Jahr. Und deshalb müssen wir auch mit den Einschränkungen differenzierter umgehen. Ein pauschaler Lockdown ist aus meiner Sicht keine angemessene Maßnahme.”

Der Christdemokrat warnte Bund und zudem vor überzogenen und damit kontraproduktiven Corona-Regeln: “Unsere Erkenntnis aus dem letzten Winter ist doch, dass das Infektionsgeschehen im privaten und damit zwangsläufig weniger regulierten Raum deutlich höher ist als an öffentlichen, regulierten Orten. Generelle Schließungen müssen wir deshalb vermeiden.” Veranstaltungen und Gastronomie-Besuche müssten auch bei steigenden Infektionszahlen möglich sein.

“Wir müssen den Menschen Gelegenheit geben, sich dort aufzuhalten, wo es Regeln gibt. Wo Masken- und Testpflicht herrschen, wo auch Impfausweise kontrolliert werden können.” Der Kieler Regierungschef gibt zudem grünes Licht für die Weihnachtsmärkte im Norden. Diese könnten stattfinden, “wobei es unsere Empfehlung ist, sie möglichst unter 2G-Bedingungen auszurichten”.

In Schleswig-Holstein gelte: “Weihnachtsmarktbesuch ja – aber bitte immer vorsichtig und umsichtig.” Auch ein Beherbergungsverbot werde es in diesem Winter nicht geben. Dafür gebe es rechtlich keine Handhabe. “Für unsere Beherbergungsbetriebe gilt 2G. Zusätzliches Testen ist immer gut, gerade wenn man sich aus Regionen auf den Weg machen will, in denen die Infektionszahlen sehr hoch sind.”


Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

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