Ärztepräsident verlangt berufsbezogene Impfpflicht bis Dezember

(dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat die Ampel-Parteien dazu aufgerufen, bis Anfang Dezember eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen umzusetzen. “Nun muss die sich bildende Ampel-Koalition schnell handeln”, sagte Reinhardt dem “Handelsblatt” (Donnerstagausgabe).

Mit Blick auf eine Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums an die Ampel-Parteien für ein entsprechendes Gesetz, das eine berufsbezogene Impfpflicht ab dem 1. Januar 2022 mit einer Übergangsfrist von drei Monaten vorsieht, drängte er auf eine Korrektur. “Jeder Tag ohne diese Regel ist ein verlorener Tag im Kampf gegen die Pandemie”, sagte Reinhardt. “Die berufsbezogene Impfpflicht sollte deswegen schon ab Anfang Dezember gelten – außerdem mit einer kürzeren Übergangszeit. Hier halte ich die vorgeschlagenen drei Monate für nicht angemessen, sondern zwei Monate.”

Eine allgemeine Impfpflicht, wie sie mehrere Ministerpräsidenten zuletzt forderten, lehnte Reinhardt hingegen ab. “Entscheidend ist jetzt, dass die 2G-Regeln strenger kontrolliert und auch mit spürbaren Bußgeldzahlungen verknüpft werden”, sagte der Mediziner. “Davon erhoffe ich mir im Augenblick einen größeren Fortschritt in der Impfkampagne als durch die Diskussion um eine allgemeine Impflicht, die ohnehin nicht so kurzfristig eingeführt werden kann.” Eine solche Regel könne zudem dazu führen, “dass sich impfskeptische Menschen aus Trotz bewusst gegen eine Impfung entscheiden und sich in den privaten Raum zurückziehen”.

Auch verschärfte Corona-Maßnahmen lehnte Reinhardt ab. “Ich halte weitere Lockdown-Maßnahmen für kaum vertretbar, da von vollständig oder sogar drei Mal geimpften Menschen keine große Gefahr mehr für das Infektionsgeschehen ausgeht”, sagte er. “Ein allgemeiner Lockdown würde die Motivation in der zudem senken, sich impfen zu lassen.”


Foto: Bereitgelegte Impfspritzen, über dts Nachrichtenagentur

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