Tarifverdienste steigen deutlich schwächer als Verbraucherpreise

Wiesbaden: Die Tarifverdienste in sind im Jahr 2022 im Durchschnitt um 2,2 Prozent gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2021 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.

Demnach stiegen die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 6,9 Prozent. Das Berichtsjahr 2021 war durch eine im Zeitvergleich unterdurchschnittliche Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Tarifverdienste (+1,3 Prozent) gekennzeichnet. Dies war insbesondere auf die Corona-Sondersituation zurückzuführen, infolge derer einige Tarifverhandlungen verschoben und im Kalenderjahr 2022 nachgeholt wurden.

Des Weiteren war das Jahr 2022 durch deutliche Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohnes geprägt. Gleichwohl fällt die Veränderung des Tarifindex ohne Sonderzahlungen für das Jahr 2022 mit 1,4 Prozent noch vergleichsweise gering aus. Dies liegt vor allem daran, dass ein Teil der beschlossenen Tariferhöhungen erst im Kalenderjahr 2023 zahlungswirksam werden. Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen waren in den Wirtschaftsabschnitten (+6,9 Prozent), sonstige wirtschaftliche (+5,0 Prozent) und im Baugewerbe (+3,9 Prozent) zu verzeichnen.

Dagegen fielen die Erhöhungen im für die Gesamtwirtschaft bedeutenden Bereich des Verarbeitenden Gewerbes mit lediglich 1,3 Prozent besonders niedrig aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste in den Wirtschaftsabschnitten Information und Kommunikation (+1,3 Prozent), und Unterricht sowie Energieversorgung (jeweils +1,8 Prozent). Betrachtet man den Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen differenziert nach Leistungsgruppen, wird ein Einfluss der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Struktur des Tarifindex deutlich, so die Statistiker. Insbesondere mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes im Oktober 2022 auf 12 Euro geht eine deutlich stärkere Erhöhung der tariflichen Verdienste in den Leistungsgruppen der an- und ungelernten einher.

Die Tarifverdienste am unteren Rand steigen überproportional im Vergleich zu den Tarifverdiensten der anderen Leistungsgruppen. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Spreizung der tariflichen Löhne zwischen den Entgeltgruppen tendenziell reduziert wird. Dieser Effekt kann seit der gesetzlichen Mindestlohnanpassung auf 9,60 Euro im Juli 2021 beobachtet werden und nimmt seitdem mit jeder Mindestlohnerhöhung zu.

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