So lässt sich der Service zur Transparenzregister Meldung nutzen

Die Finanzierung von terroristischen Gruppen im In- und Ausland sowie die Geldwäsche in der Europäischen Gemeinschaft sind in den vergangenen Jahren zu einem immer größeren Problem geworden. Um diesem Problem Herr zu werden, gibt es inzwischen eine sogenannte Transparenzregister Meldepflicht für Firmen, um die Geldwäsche ebenso wie die Finanzierung von Terrorgruppen zu verhindern. Viele Firmen wissen, dass es diese Transparenzregister Pflicht gibt, aber nicht alle kennen die Serviceleistung, die damit verbunden ist.

Für wen ist die Transparenzregister Meldung verpflichtend?

Wer sich im Transparenzregister die FAQ genauer anschaut, wird schnell feststellen, dass die nach dem Geldwäschegesetz wirtschaftlich Berechtigten die Pflicht haben, sich in dieses Register eintragen zu lassen. Dazu gehören alle juristischen Personen des privaten Rechts, also eine UG ebenso wie eine GmbH oder eine AG. Eine Transparenzregister Meldung müssen auch alle eingetragenen Personengesellschaften haben, zu denen beispielsweise eine KG oder eine OHV gehören. Selbst wenn es sich nur um eine Ein-Personen-Gesellschaft handelt, ist diese zur Meldung verpflichtet und muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Geschieht dies nicht, dann droht ein Transparenzregister Bußgeld.

Wie sieht es mit Stiftungen aus?

Eine Vielzahl von Stiftungen verwaltet sehr viel Geld. Um zu vermeiden, dass über diese Form der Rechtseinheiten Geld gewaschen oder eine terroristische Gruppe finanziert wird, sind auch Stiftungen von der Transparenz Meldepflicht betroffen. Dies gilt zudem für Trusts und sogar für Stiftungen, die nicht rechtsfähig sind, wenn der Zweck dieser aus der Sicht des jeweiligen Stifters eigennützig ist. Handelt es sich um sogenannte Rechtsgestaltungen, dann sind es die Verwalter der Trusts sowie die Treuhänder, die zu einer Meldung verpflichtet sind.

Den praktischen Service nutzen

Gesetzestexte lassen sich nicht immer einfach lesen und verstehen. Dies gilt ebenfalls für das am 27. Juni 2017 vom damaligen Bundesministerium für eingeführten Transparenzregister. Mit diesem Melderegister wurde die vierte EU-Richtlinie zum Thema Geldwäsche in umgesetzt. Firmen, die es sich einfach machen wollen, können in Bezug auf die verpflichtende Transparenzmeldung einen besonderen Service nutzen. Diese Serviceleistung gliedert sich in drei unterschiedliche Modelle für in verschiedenen Größen. Das Basis-Modell ist für Unternehmen mit nicht mehr als zwei Gesellschaftern gedacht, das Standard-Modell für ein Unternehmen mit maximal sieben natürlichen Personen als Gesellschafter. Das Modell Premium beinhaltet den Meldeservice für das Transparenzregister für alle Gesellschaften mit maximal drei Inhabergesellschaften.

Was bietet der Service?

Die Unternehmen zahlen eine Gebühr im Zusammenhang mit dem Transparenzregister und müssen sich nicht mehr um die formellen Arbeiten kümmern, die jedes Jahr anfallen. Der Service sieht eine korrekte Registrierung der Inhaber und der Details vor, ebenso wie die Erfassung, die Einreichung, die Aufbewahrung und die und Aktualisierung aller wichtigen Informationen.

Fazit

Wer ein Unternehmen führt, kann nicht immer alles im Auge behalten, was wichtig ist. So kann es durchaus passieren, dass wichtige Fristen verstreichen und am Ende ein Bußgeld fällig wird. Die Meldepflicht für das Transparenzregister gehört zu diesen wichtigen Dingen. Wenn hier die Frist verstreicht, kann es sehr teuer werden. Daher ist es eine gute Entscheidung, sich an einen entsprechenden Service zu wenden, der sich um die stets pünktliche Meldung im Transparenzregister kümmert.

Bild: @ depositphotos.com / REDPIXEL

So lässt sich der Service zur Transparenzregister Meldung nutzen

Ulrike Dietz
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