Steuern sparen 2022: 9 Neuregelungen

Die Steuerregelungen sind zahlreichen unterlegen und verändern sich von Jahr zu Jahr. Was für 2022 relevant ist und wovon Sie insbesondere profitieren könnten, verraten wir Ihnen hier.

Erhöhung des Grundfreibetrages 2022

In jedem Jahr erhöht sich der Grundfreibetrag, mit dem ein Teil des Einkommens steuerfrei wird. Dieser sorgt dafür, dass das Existenzminimum nicht versteuert wird und gilt für ein Jahr. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, wird keine Einkommenssteuer fällig. Die hat den Grundfreibetrag für 2022 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten für Alleinstehende auf 9.984 Euro angehoben. Für Ehepaare ergibt sich damit ein Grundfreibetrag von 19.896 Euro. Der Kinderbetrag erhöht sich 2022 nicht.

Steuerliche Änderungen für Eltern

Die Erhöhung des Grundfreibetrags bedeutet auch eine steuerliche Verbesserung für Eltern. Mit ihm erhöht sich auch der Unterhaltsfreibetrag auf 9.984 Euro. Das bedeutet, dass höhere Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro ist nicht mehr befristet, sondern gilt dauerhaft.

Abbau der kalten Progression

Eine Änderung ergibt sich auch aufgrund der und der kalten Progression. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt künftig ab einem Jahreseinkommen von 58.597 Euro. Damit steigt der Grenzwert um etwa ein Prozent, was angesichts der aktuellen Inflation für den Fiskus ein gutes Geschäft ist.

Bessere Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen, zu denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur Rürup-Rente zählen, können 2022 besser steuerlich abgesetzt werden. Der Höchstbetrag bei den Sonderausgaben sinkt 2022 im Vergleich zum Vorjahr und beträgt nur noch 25.639 Euro. Allerdings können für die zwei Prozent mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das sind inzwischen 94 Prozent. Für Alleinstehende sind das 24.101 Euro und für Ehepaare 48.202 Euro.

Freigrenze für Sachbezüge erhöht

Für 2022 wurde die Freigrenze für Sachbezüge von bislang 44 Euro im Monat auf 50 Euro erhöht. Solche Sachleistungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden, wie beispielsweise Gutscheine. Für diese Freigrenze fallen keine Steuern an. Wird sie allerdings auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Corona-Bonus noch bis Ende März 2022

Die Frist für den Corona-Bonus für erschwerte Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde bis 31. März 2022 verlängert. Bis zu diesem Datum können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern noch einen Bonus bis 1.500 Euro auszahlen. Dieser Bonus muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und ist nicht mit dem Gehalt verrechenbar.

Neue Umzugspauschalen für 2022

, die berufsbedingt umziehen müssen, können die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Im April 2022 werden die absetzbaren Beträge erhöht. Für einen vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 erfolgten Umzug können 870 Euro steuerlich abgesetzt werden. Für jede weitere Person sind zusätzlich 580 Euro absetzbar. Ab 1. April 2022 liegt die Umzugspauschale bei 886 Euro. Für weitere Personen steigt sie auf 590 Euro.

Verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert sich bis zum 31. Mai 2022, wenn Arbeitnehmer ihre Steuererklärung für 2020 von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Der Grund dafür sind die knappen Kapazitäten vieler Steuerbüros aufgrund der Corona-Pandemie.

Grundsteuererklärung für Grundstücksbesitzer

Grundstücksbesitzer müssen im Laufe des Jahres mit einer Aufforderung des Finanzamtes zu einer Grundsteuererklärung rechnen. Angaben über Art und Alter der Immobilie, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bodenrichtwert und Nettokaltmiete können verlangt werden. Abgabefrist könnte Ende Oktober 2022 sein.

Bild: @ depositphotos.com / stadtratte

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Gabi Klein
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