Was sollte bei einer Lohnpfändung beachtet werden?

Lohnpfändung – dieses Wort allein jagt vielen Menschen schon Angst ein, aber so schlimm, wie es sich vielleicht anhört, ist die Pfändung des Lohns nicht. So darf demjenigen, der gepfändet wird, nicht alles weggenommen werden und eine Lohnpfändung ist auch kein Grund für eine Kündigung. Viele Menschen wissen wenig über eine Pfändung und sie wissen daher auch nicht, dass die Pfändungssätze immer wieder geändert werden. Eine Tabelle kann darüber aber Auskunft geben.

Eine Form der Zwangsvollstreckung

Jede Pfändung ist eine Art Zwangsvollstreckung und wird nach der zivilen Prozessordnung geregelt. Immer, wenn ein Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel oder über einen sogenannten Vollstreckungsbescheid verfügt, hat er das , sich sein Geld mit der Hilfe des Gerichts auch direkt vom Arbeitgeber zu holen. Handelt es sich aber um einen öffentlichen Gläubiger, wie beispielsweise das Finanzamt, dann wird die Pfändung einfacher. Hier reicht schon ein Bescheid über die Forderung, das Gericht muss in diesen Fällen nicht einschreiten. Damit der Schuldner weiterhin alles, was zum Leben gebraucht wird, für seine und sich selbst bezahlen kann, ist in der zivilen Prozessordnung geregelt, welches in welcher Höhe pfändbar ist.

Was ist eine Pfändungstabelle?

Jedes Jahr gibt es eine neue Tabelle, aus der ersichtlich ist, wie viel bei der Pfändung des Lohns gepfändet werden darf. Ein Freibetrag soll dem Schuldner gewährleisten, dass er sein alltägliches Leben auch ohne große Probleme weiterführen kann. Dabei wird die Freigrenze immer individuell an die Zahl der Unterhaltsverpflichtungen angekoppelt. Die aktuelle Pfändungstabelle auch für das Jahr 2022 zeigt dem Schuldner genau an, wie viel Geld ihm bei einer Pfändung seines Lohns zur Verfügung steht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Pfändungstabelle bestimmt zudem bei einer Verbraucherinsolvenz immer über den Teil des Einkommens, der nicht gepfändet wird.

Was bildet die Grundlage der Pfändungsfreigrenze?

Die Grundlage für die aktuelle Pfändungstabelle ist der sogenannte bereinigte Nettolohn. Dies heißt: Einmalige Beihilfen, Zulagen, die der Arbeitgeber zahlt, vermögenswirksame Leistungen, sowie 50 Prozent des Überstunden- oder Urlaubsgeldes werden vom Nettolohn des Einkommens noch abgezogen. Bei den Pfändungsfreigrenzen kommt es ebenfalls in regelmäßigen Abständen zu Anpassungen. Diese Anpassungen müssen alle zwei Jahre vorgenommen werden. Der eigentliche Freibetrag richtet sich dann stets nach dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Was ist nicht pfändbar?

Nicht alles, was zum Einkommen gehört, darf gepfändet werden. Schmutz- und Gefahrenzulagen sind beispielsweise nicht pfändbar, andere Einkommensteile sind hingegen nur teilweise pfändbar. So darf der Schuldner die Einkünfte aus Überstunden zur Hälfte behalten, beim Weihnachtsgeld gilt die Grenze von bis zu 500 . Wer eine Abfindung zu erwarten hat, kann sich einen Teil davon schützen lassen. Dieser Schutz greift jedoch nicht automatisch, sondern muss entweder bei Gericht oder bei einem öffentlichen Gläubiger beantragt werden.

Fazit

Falls eine Lohnpfändung droht, dann ist es immer eine gute Idee, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Pfändungen des Lohns machen einem Personalbüro viel und sind nicht sonderlich beliebt. Deswegen ist es immer besser, rechtzeitig mit offenen Karten zu spielen. Wichtig ist es außerdem, darauf zu achten, dass alle Unterhaltspflichten bekannt sind. Der Arbeitgeber muss, wenn er den Pfändungsbescheid bekommt, immer den pfändbaren Teil des Einkommens sehr genau ausrechnen können und an den Gläubiger überweisen.

Bild: @ depositphotos.com / Mazirama

Was sollte bei einer Lohnpfändung beachtet werden?

Ulrike Dietz
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