Eckpunkte zum Gesetzentwurf für Impfpflicht ab 18 werden konkreter

(dts Nachrichtenagentur) – Der geplante fraktionsübergreifende Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 in der Corona-Pandemie nimmt klare Konturen an. Das geht aus einem Eckpunkte- von Abgeordneten hervor, über das die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks ” (Samstagausgaben) berichten.

Die Impfpflicht soll mit drei Impfungen erfüllt sein, dabei kann auf alle zugelassenen Impfstoffe zurückgegriffen werden – “Auswahl muss möglich sein”, heißt es darin. Die Impfpflicht soll demnach auf den “31. Dezember 2023 befristet” werden. Es gehe darum, rechtzeitig vor dem nächsten Winter hohe Grundimmunität aufzubauen, um auf die nächste zu erwartende Corona-Welle vorbereitet zu sein und ein gesellschaftliches Leben möglichst ohne freiheitsbeschränkende Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, heißt es in dem Entwurf. “Wir wollen das Wissen, das wir haben, nutzen, um vor die Welle zu kommen”, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt dem RND. Schmidt ist eine von sieben Initiatoren, die alle aus den Ampel-Fraktionen von SPD, und FDP kommen.

Neben ihr handelt es sich um Heike Baehrens, Dirk Wiese (beide SPD), Janosch Dahmen, Till Steffen (beide Grüne) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr (beide FDP). Die Tür zur Mitarbeit für Abgeordnete aus anderen Fraktionen stehe offen, sagte Schmidt. Schwere Verläufe und Hospitalisierung gebe es nicht nur bei den Alten, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, dem RND. “Mit einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 können wir dem Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems am besten entgegenwirken”, fügte sie hinzu. Die Eckpunkte für den Gesetzentwurf sehen vor, dass Sonderkonstellationen wie der Umgang mit medizinisch eindeutig begründeten Ausnahmen wissenschaftsbasiert per Verordnung geregelt werden sollen.

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Bei der Umsetzung der Impfpflicht soll den Krankenkassen eine wichtige Rolle zukommen. Der erste Schritt soll dabei sein, dass die Krankenkassen den Auftrag erhalten sollen, die Versicherten über das neue Gesetz, Abläufe und Beratungsangebote zu informieren, sagte der Grünen-Politiker Till Steffen, einer der parlamentarischen Geschäftsführer seiner Fraktion, dem RND. Die Eckpunkte sehen zudem vor, dass die Krankenkassen bei den Versicherten Impfnachweise anfordern sollen. “Es wird den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können”, wird in dem Papier weiter ausgeführt. Werde der Nachweis nicht erbracht, soll diese Information an eine staatliche Stelle weitergegeben werden.

Dann drohe ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung. Das Bußgeldverfahren könne jedoch mit einer Impfung oder einen nachgereichten Impfnachweis abgewendet werden. “Es gibt keine Zwangsimpfung und es gibt auch keine Erzwingungshaft”, so der Grünen-Politiker Steffen. “Wir wollen alle Instrumente nutzen, um zum Impfen anzuregen.”

Foto: Impfung, über dts Nachrichtenagentur

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur