Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesbildungsministerium will eine geplante Bafög-Reform noch vor dem Wintersemester umsetzen. Das geht aus einem Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten.
Demnach sollen Bafög-Empfänger künftig deutlich mehr Geld bekommen. Zudem soll der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Der sogenannte Bedarfssatz für Studierende wird laut Entwurf um rund fünf Prozent angehoben, von 427 auf 449 Euro im Monat. Noch deutlicher steigt die Unterstützung für die Miete: Wer im Studium nicht bei seinen Eltern wohnt, soll künftig 360 statt 325 Euro für die Unterkunft erhalten, was einer Erhöhung von etwa 10 Prozent entspricht.
Auch Schüler, die Bafög beziehen, sollen demnach künftig mehr Geld bekommen. Auszubildende zum Beispiel, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine Abendschule besuchen, können demnach bald mit 731 Euro statt bislang 681 Euro rechnen. Studierende mit Kindern würden nach diesem Entwurf 160 Euro statt bisher 150 Euro Kinderzuschlag erhalten. Die Anhebungen sind eine Reaktion auf steigende Lebenshaltungskosten.
Auch der Kreis derer, die überhaupt die Förderung in Anspruch nehmen können, soll größer werden. Die Altersgrenze von 30 Jahren, die bisher in den meisten Fällen gilt, will Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger deutlich nach oben setzen, auf 45 Jahre. Die Regierung will damit “neuen Bildungsbiografien” Rechnung tragen, die “die nicht mehr so einheitlich ablaufen wie früher und auch die Aufnahme eines Studiums erst in späteren Lebensabschnitten beinhalten können”, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Weil Studierende, die ihr Studium nicht direkt nach der Schule beginnen, oft schon einige Jahre gearbeitet und Geld gespart haben, soll zudem gleichzeitig der Vermögensfreibetrag nach oben angepasst, auf 45.000 Euro.
Die Einkommensfreibeträge für Eltern würden nach diesem Entwurf ebenfalls steigen: Statt wie bisher ab 2000 Euro soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2400 Euro auf den Bafög-Anspruch des Kindes angerechnet werden. Anders als bisher sollen außerdem auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten. Und es soll einfacher werden, die Förderung zu beantragen: Das geht zwar schon jetzt online, muss aber mit einer Unterschrift bestätigt werden. Diese Anforderung soll jetzt wegfallen.
Der Zugang zur Ausbildungsförderung durch den Staat soll “wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung geöffnet werden”, begründet das Ministerium die Reform im Gesetzestext. Finanzielle Hürden zur Bildungsbeteiligung sollen soweit ausgeglichen werden, “dass sie nicht länger als unüberwindbar empfunden werden”. Die Zahl der Bafög-Empfänger war in den letzten Jahren gesunken. Zuletzt hatte weniger als ein Fünftel der Anspruchsberechtigten die Förderung tatsächlich erhalten.
Foto: Studenten in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
- Ex-Trump-Berater warnt Europa vor Nato-Austritt der USA - 6. Oktober 2024
- Haus & Grund kritisiert schleppende Grundsteuer-Umsetzung - 6. Oktober 2024
- Insa: BSW rutscht in Umfrage ab - 6. Oktober 2024