Wirtschaftsministerium will bis 2035 klimaneutrale Stromversorgung

(dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeswirtschaftsministerium will die deutsche Stromversorgung schon 2035 “nahezu vollständig” auf erneuerbare Energien umstellen. Das geht aus Eckpunkten für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hervor, über die die “Süddeutsche Zeitung” (Montagsausgabe) berichtet.

“Damit richtet den Zubau der erneuerbaren Energien konsequent auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus”, heißt es in einem Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Bislang peilte das Gesetz die Klimaneutralität “vor 2050” an. Diesen Montag soll die Novelle in die Ressortabstimmung innerhalb der gehen. Sie sieht deutlich größere Kapazitäten an Wind- und Sonnenstrom vor. Rund 100 bis 110 Gigawatt Windkraft an Land strebt der Entwurf bis 2030 an – das doppelte dessen, was bisher errichtet ist. Zur See sollen sich, wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2030 Windräder mit 30 Gigawatt installierter Leistung drehen, fast viermal so viel wie derzeit. Die Leistung von Solaranlagen soll sich ebenfalls nahezu vervierfachen, auf 200 Gigawatt. Die Förderung neuer Anlagen wird zumeist per Ausschreibung vergeben, an diejenigen, die mit den geringsten Einspeisevergütungen auskommen. Das Volumen dieser Ausschreibungen muss nun an die neuen, höheren Zielmarken angepasst werden. Gleichzeitig soll es Ausnahmen von der Ausschreibung geben für Projekte von Bürgern, sei es für Wind- oder Solarparks. Das Gesetz ist der erste Teil des “Osterpakets”, mit dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den klimafreundlichen Umbau der vorantreiben will. So sollen den Eckpunkten zufolge auch die Vergütungen für Solaranlagen auf Dächern steigen, wovon Millionen Hausbesitzer profitieren könnten.

Vorgaben, mit denen die Solar-Förderung schrittweise gesenkt wurde, will das Wirtschaftsministerium abschwächen. Auch der umstrittene “atmende Deckel”, der die Förderung umso stärker absenkte, je mehr der Markt boomte, soll abgeschafft werden. Schrittweise wolle der Bund zudem in so genannte “Differenzverträge” einsteigen: Hier wird, ähnlich wie beim EEG, ein Mindesterlös für jede Kilowattstunde garantiert. Lässt sich der am Markt aber zu höheren Preisen verkaufen, müssen die Betreiber alle Einnahmen jenseits dieses Mindesterlöses zurückerstatten.

Zuerst werde dies für Photovoltaik-Freiflächenanlagen angestrebt, heißt es.


Foto: Bundeswirtschaftsministerium, über dts Nachrichtenagentur

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