Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Grundsicherungsempfängern sollen bis Ende dieses Jahres keine Leistungen gekürzt werden können, auch wenn sie Termine versäumen oder gegen Vereinbarungen mit dem Jobcenter verstoßen. So sieht es ein von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplantes Gesetz für ein Sanktionsmoratorium vor, über welches das “Handelsblatt” (Mittwochsausgabe) berichtet.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 dürfen die Jobcenter Hartz-IV-Beziehern aktuell noch bis zu 30 Prozent der Leistungen kürzen. Laut Referentenentwurf sollen aber bis Ende dieses Jahres auch Sanktionen für mildere Verstöße, beispielsweise versäumte Termine, entfallen. Heil begründet den Vorstoß mit der von SPD, Grünen und FDP geplanten Einführung eines Bürgergelds. In diesem Zusammenhang sollen auch die Mitwirkungspflichten von Grundsicherungsempfängern neu geregelt werden.
“Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Sanktionen befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt”, heißt es im Referentenentwurf.
Foto: Jobcenter, über dts Nachrichtenagentur
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