Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Beschwerde gegen das sogenannte “Hessentrojaner”-Gesetz gescheitert. Mithilfe von Staatstrojanern und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata ist es der hessischen Landespolizei seit einigen Jahren erlaubt, IT-Geräte auszuspähen und Persönlichkeitsprofile über Bürger zu erstellen.
Ein Bündnis aus Datenschutzinitiativen und Aktivisten hatte gegen das 2018 eingeführte neue Polizei- und Verfassungsschutzgesetz Hessen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht nahm die aber nun gar nicht zur Entscheidung an. Die Möglichkeit einer Verletzung der gesetzgeberischen Schutzpflicht sei nicht hinreichend dargelegt und genüge “den Anforderungen des Grundsatzes der Subsidiarität im weiteren Sinne nicht”. Unter anderem hätten die Beschwerdeführer eine verwaltungsgerichtliche Feststellungs- oder Unterlassungsklage gegen die Umsetzung des Gesetzes einreichen können – und nicht begründet, warum dies nicht ausreiche.
Der Beschluss fiel nach Angaben des Gerichts bereits am 20. Januar 2022 (1 BvR 1552/19).
Foto: Computer-Nutzerin, über dts Nachrichtenagentur
Kontakt:
Newsroom: | ![]() |
Pressekontakt: | Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH Mansfelder Straße 56 06108 Halle (Saale) Deutschland |
- SPD-Fraktion schwenkt bei Energiepreisbremsen auf Kanzlerkurs ein - 29. November 2023
- Gespräche über weitere Verlängerung der Feuerpause im Gaza-Krieg - 29. November 2023
- Deutsche Delegation für Weltklimagipfel umfasst über 250 Personen - 29. November 2023