Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ampel–Koalition bessert beim Infektionsschutzgesetz noch einmal nach. Das berichtet das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben) unter Berufung auf Koalitionskreise.
Auf Druck von SPD und Grünen soll sich die Koalition demnach bei den Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz darauf geeinigt haben, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Schutzmaßnahmen am 19. März die Maskenpflicht künftig in mehr Bereichen als bisher geplant gelten kann. So soll die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur in Kliniken, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr möglich sein, sondern auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Die FDP wehrt sich allerdings weiter dagegen, dass auch im Einzelhandel weiterhin eine Maskenpflicht verordnet werden kann. Auch in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben.
Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur
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