Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

(dts Nachrichtenagentur) – Der hat am Freitag und damit einen Tag vor Auslaufen der alten Corona-Regeln die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 388 Abgeordnete für den Ampel-Entwurf, 277 dagegen, zwei enthielten sich.

Bereits bei der Abstimmung nach der zweiten Lesung hatte sich gezeigt, dass CDU/CSU, Linke und AfD gegen den Koalitionsentwurf stimmen. Die sollen demnach ab dem 20. März nur noch befugt sein, bestimmte Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im ÖPNV, sowie Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Schulen, oder Asylbewerberunterkünften. Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann.

Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen: In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf diesen neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind.

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Die am Freitag beschlossenen Neuerungen sollen am gleichen Tag auch noch vom beschlossen werden, was aber als sicher gilt.

Foto: Ladengeschäft ohne 2G und 3G, über dts Nachrichtenagentur

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