Kommunen machen Milliardenüberschuss

(dts Nachrichtenagentur) – Die Gemeinden und Gemeindeverbände in haben im Jahr 2021 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 4,6 Milliarden eingefahren. Im Jahr 2020 hatte der kommunale Überschuss noch 2,0 Milliarden Euro betragen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte.

Die Steuereinnahmen lagen nach den Ausfällen infolge der Corona-Pandemie wieder über dem Vorkrisenniveau, nachdem Bund und Länder die Kommunen im Jahr 2020 mit dem “kommunalen Solidarpakt 2020” unterstützen mussten. Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2021 auf 3,0 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2020. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2021 einen Finanzierungsüberschuss von rund 1,6 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Defizit von rund 0,8 Milliarden Euro im Jahr 2020. Im Jahr 2021 waren die gesamten Bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 308,0 Milliarden Euro 4,3 Prozent oder 12,8 Milliarden Euro höher als im Vorjahr.

Dieser Anstieg sei durch deutlich höhere kommunale Steuereinnahmen zustandegekommen. Die gesamten kommunalen Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 15,2 Prozent oder 15,0 Milliarden Euro und beliefen sich auf 113,4 Milliarden Euro. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 34,6 Prozent oder 13,0 Milliarden Euro auf 50,7 Milliarden Euro. Damit lagen die Gewerbesteuereinnahmen (netto) 8,0 Milliarden Euro über dem Wert für 2019 vor dem coronabedingten Steuereinbruch.

Diese Entwicklung ist nach Angaben der Statistiker in allen Bundesländern feststellbar, jedoch ragt Rheinland-Pfalz mit +70,6 Prozent im Vergleich zu 2020 heraus. Auch die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöhten sich im Jahr 2021, mit +5,2 Prozent auf 40,0 Milliarden Euro weniger stark als die Gewerbesteuereinnahmen. Nach dem Rückgang der Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2020 um 1,6 Milliarden Euro lagen sie nun 0,3 Milliarden Euro über dem Wert von 2019. Einen leichten Rückgang gab es hingegen 2021 beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,6 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro.

Die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen als Teil des regelmäßigen kommunalen Finanzausgleichs stiegen im Jahr 2021 um 2,1 Prozent auf 44,5 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren im Jahr 2021 um 5,4 Prozent höher als im Jahr 2020 und beliefen sich auf 32,9 Milliarden Euro. Bedingt durch die fortgesetzte Schließung beziehungsweise Zugangsbeschränkung vieler kommunaler Einrichtungen konnte der Wert des Jahres 2019 (33,6 Milliarden Euro) jedoch nicht erreicht werden. Die gesamten Bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 um 3,5 Prozent beziehungsweise 10,2 Milliarden Euro auf 303,4 Milliarden Euro.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben ihre Ausgaben für Sachinvestitionen mit Blick auf die schwächeren regelmäßigen Einnahmen aus dem Jahr 2020 nur vorsichtig um 0,2 Prozent auf 38,6 Milliarden im Jahr 2021 erhöht. Die Ausgaben für Baumaßnahmen waren sogar rückläufig um 0,4 Prozent und beliefen sich auf 27,9 Milliarden Euro. Der Anstieg der Personalausgaben um 4,5 Prozent beziehungsweise 3,4 Milliarden Euro auf 79,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück, bei denen auch Corona-Sonderzahlungen eingeschlossen waren. Hier wurden 2,2 Milliarden Euro mehr an Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als 2020.

Die laufenden Sachaufwendungen, die stark von der allgemeinen Preisentwicklung abhängig sind, stiegen um 6,0 Prozent auf 68,8 Milliarden Euro (+3,9 Milliarden Euro). Die Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2021 auf 64,8 Milliarden Euro und waren 4,0 Prozent oder 2,5 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Die Leistungen der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) waren um 3,0 Prozent niedriger als 2020 und erreichten 16,8 Milliarden Euro. Dieser Rückgang geht einher mit der Überführung von Leistungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, die im SGB IX seit 2020 neu geregelt sind.

Diese Leistungen stiegen zwischen 2020 und 2021 um 14,7 Prozent auf 17,1 Milliarden Euro. Zusammengefasst stiegen die Leistungen nach SGB IX und SGB XII um 5,2 Prozent auf 33,8 Milliarden Euro. Die kommunalen Leistungen nach SGB II an Arbeitsuchende stiegen um 1,2 Prozent auf 12,3 Milliarden Euro, von denen 8,3 Milliarden Euro vom Bund erstattet wurden. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben 2,5 Milliarden Euro Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt, das waren 3,6 Prozent weniger als 2020. Der bisherige Höchstwert ergab sich im Jahr 2016 mit 6,1 Milliarden Euro, so die Statistiker.


Foto: Ein Rathaus in Deutschland, über dts Nachrichtenagentur

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